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Baugrundkauf steuerlich absetzbar

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  •  zorrofred
14.2. - 10.4.2008
8 Antworten 8
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Wir haben uns im Vorjahr einen Baugrund gekauft. Ist der Grundkauf an sich steuerlich absetzbar. Wir haben dazu ein Baukonto eröffnet. Ist das Baukonto steuerlich absetzbar.

  •  RobRob
15.2.2008  (#1)
genau weiss ich das nicht - aber meiner meinung nach ist der grund nicht einmal betrieblich absetzbar. Gebäude schreibt man ab. Das Grundstück allerdings nicht, das behält seinen Wert.

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  •  Bix1982
8.4.2008  (#2)
Ja ist steurlich absetzbar - Ich hab da ein Heft von der Arbeiterkammer (Steuern sparen 2008). Dort steht bei Wohnraumschaffung folgendes:
Bei der ANV können folgende Beträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden:
-Rückzahlung von Darlehen, die für die Schaffung oder Sanierung von Wohnraum aufgenommen wurde, sowie Zinsen für solche Darlehen.
-Planungs- und Baukosten
-Kosten für die Grundbeschaffung
-Anwalts- und Notariatskosten
-Kosten für Zu- und Ausbauten

Du kannst die Broschüre unter http://wien.arbeiterkammer.at/publikationen bestellen.

Artikelnummer 358/5


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  •  RobRob
8.4.2008  (#3)
bist du sicher? - dass mit Kosten für die Grundbeschaffung der Kaufpreis gemeint ist?

Ich denke das wären eher die Maklerkosten und Gebühren etc.
Aber sicher bin ich auch nicht. Man müsste mal bei der AK nachfragen

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  •  Acino
8.4.2008  (#4)
Nicht vergessen! - Wird der Kauf eines Grundstücks als Sonderausgabe abgesetzt, muss innerhalb von 5 Jahren mit Baumaßnahmen begonnen werden. Andernfalls fordert das FA das Geld zurück.

Gruß

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  •  RobRob
8.4.2008  (#5)
hab jetzt den artikel - endlich gefunden: http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/d64/SteuerSparen2008.pdf

Scheint wirklich so zu sein, wie du schreibst. Aber die Fristen muss man natürlich beachten.

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  •  RobRob
8.4.2008  (#6)
@acino - Nicht der Betrag wird zurückgefordert, sondern Nachversteuerung von 30%. Zumindest steht es so drin.

Das könnte für Leute mit Einkommen im höchsten Steuersatz trotzdem interessant sein.

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  •  Acino
8.4.2008  (#7)
@RobRob - man kann es auch Nachversteuerung nennen, ist wahrscheinlich korrekter. Jedenfalls kostet es dann wieder was emoji))


Gruß

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  •  Patrick
10.4.2008  (#8)
nur damit jetzt nicht zu viel Freude - aufkommt. Was man da abschreiben kann, darf man nur als Sonderausgaben abschreiben. Sonderausgaben sind mit 2.920,- begrenzt (Erhöhung bei Allerverdienern mit Kindern), davon wird 1/4 von der Bemessunggrundlage abgezogen. Von dem Viertel von 2.920,- bekommt man seinen perönlichen Steuersatz gutgeschrieben, also ein paar hundert €. Wenn man über 50.900,- p.a. verdient bekommt man überhaupt nichts, wenn man zw. 36.400 und 50.900,- verdient, dann wird dieses Viertel gegen Null eingeschliffen. Nachzulesen im § 18 EStG.

@RobRob Leute mit dem höhsten Einkommensteuersatz können keine Sonderausgaben geltend machen, denn die verdienen über 50.900,-

LG


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