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Gerichtskosten beim Bauspardarlehen - Hallo!
Also die 1,2% Eintragungsgebühr werden Dir vom Bezirksgericht vorgeschrieben - ganz egal für wen das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen wird (also wer auch immer Dir das Geld borgt). Diese Eintragungsgebühr kannst Du Dir ersparen, wenn Du noch VOR Unterzeichnung des Bauspardarlehens eine Förderungszusage vom Land hast, Du bei der Antragstellung für die Förderung bereits den vollen Finanzierungsplan bekanntgegeben hast und Deine Wohnnutzfläche kleiner als 130m² ist (bis 150² wenn mehr als 5 Personen dort wohnen werden - die allerdings zur Antragsstellung schon geboren sein müssen - Planung alleine reicht nicht...) Also wenn laut Deinem Einreichplan die Wohnnutzfläche kleiner als 130m² ist dann kommen folgende Schritte auf Dich zu: 1.: Wohnbauförderung beantragen (auf dem Antrag für die Wohnbauförderung bereits die Summe bekanntgeben, die Du Dir bei der Bausparkasse ausborgen willst) 2.: auf die Zusage und den Förderdarlehensvertrag warten (dauert bis zu 6 Monaten...) 3.: Förderdarlehensvertrag beim Grundbuch (Bezirksgericht) eintragen lassen (Kostet 8 Euro für den Grundbuchsauszug) 4.: Bauspardarlehen unterschreiben und mit der Zusage der Förderung im Grundbuch eintragen lassen. Wir haben es genau so gemacht (Punkt 3 und 4 waren am selben Tag...). Hat super funktioniert. Viel Glück! Scrat |
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wau! - Danke für die exakten Informatationen. Was mich allerdings stutzig macht ist punkt 2. Muss man hier wirklich die 6 Monate abwarten bis hierzu eine Entscheidung getroffen wurde, habe mal wo gelesen dass es noch länger dauern kann und man das Geld ggf. auch zurückbekommt, vorausgesetzt man hat korrekte Angaben über alles gemacht. Kann keine 6 Monate abwarten, ich benötige das Geld in den nächsten 2-3 Monaten, allerdings über Zwischenfinanzierung. Erst wenn alles erledigt sit wird dies auf ein Bauspardarlehen umgemünzt, wenn ich Glück habe hätte ich vielleicht bis dahin die Zusage, allerdings weiss ich jetzt nich wann ich dafür unterzeichnen muss, damit mal alles ins Laufen kommt. lg |
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für Anbau angeblich nicht möglich? - Hallo!
Weiss jemand ob es tatsächlich für einen Anbau keine Wohnbauförderung gibt? Vorraussetzung dass die gerichtl. Gebühren entfallen ist eine Wohnbauförderung. Leider fällt angeblich ein Anbau in die Sparte Sanierung und daher sind die 1,2% an staatl. Gebühren fällig, verstehe aber irgendwie nicht warum ein Anbau mit knapp 100m² nicht als Wohnbauförderung durchgeht. Würde ich den Neubau der ja einer ist und keine Sanierung, gesondern auf mein Grundstück setzen würde ich wahrscheinlich eine bekommen, da aber dieser Anbau direkt anschliesst gibt es keine, etwas unverständlich für mich. Ist jemand von euch auch schonal vor dem Problem gestanden? Danke! |
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