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EPU = Pfandbestellungsurkunde

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  •  kasigg
30.10. - 31.10.2007
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Hallo Forum!

Ich habe hier schon einiges gelesen und mich interessiert im speziellen die Form der Besicherung eines Kredites.
Bei unserem Vorhaben geht es um ca. 200.000 EUR Fremdfinanzierung. Wir haben den Grund schon gekauft und bereits abbezahlt - Marktwert ca. 110.000 EUR.
Ich habe gelesen, dass man sich durch eine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] ca. 1,3 % der Kreditsumme an Eintragungsgebühen sparen kann. (diese fallen ja bei der Berechtigung einer Wohnbauförderung und einer unter 130 m² Wohnnutzfläche auch weg - oder?)
Jedoch ist es bei uns eher unwahrscheinlich, dass wir eine Wohnbauförderung erhalten.
Dazu habe ich folgende Fragen:

- Kann ich diese Art auch mit 2 unterschiedlichen Instituten z. B. einmal Bausparer und einmal Normaler Kredit oder ev. Fremdwährungskredit durchführen?

- Wozu dient die Versicherung. Welche Art von Versicherung ist empfehlenswert? Besteht die Bank auf die Versicherung bzw. was steht in so einer EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] Urkunde alles drinnen? Welche Verpflichtungen gehen wir ein bzw. welchen genauen Anspruch hat die Bank damit. Wie ich schon gegoogelt habe, wird diese Art der Absicherung von den Banken nicht sehr gerne gesehen. Was habt ihr hier für Erfahrungen gemacht.

Herzlichen Dank für die Rückmeldung.

Schöne Grüße
Günter

  •  creator
30.10.2007  (#1)
sorry, da ist einiges durcheinanderund einige der fragen verstehe ich auch nicht.

mal grundsätzlich: die 1,3% sind die eintragungsgebühren, die bei der eintragung ins lastenblatt (c-blatt) des grundbuchs für den angegebenen wert der hypothek anfallen. sprich: wenn 100.000 als hypothek eingetragen werden, fallen grob 1.300 euro eintragungsgebühren an. um die hypothek aus dem grundbuch nach abzahlung wieder loszuwerden (löschung), fallen dann wieder löschungsgebühren an. bis zur löschung haftet das grundstück mit dem eingetragenen wert der hypothek, ist also "belastet" - daher ist es immer lustig, wenn sich banken zeit lassen, die löschungserklärungen abzugeben (z.b. bei umschuldungen).

juristisch nicht ganz korrekt, aber das prinzip ist klar.

epu = einverleibungsfähige pfandurkunde. also eine urkunde, die man ins lastenblatt eintragen lassen kann, um die liegenschaft haften zu lassen. das ist ein vertrauensvorschuss der bank, denn es gilt bei eintragungen dort das prinzip "wer zuerst kommt...".
also nur, wenn es schwierigkeiten geben sollte, wird der bank das recht eingeräumt, mit der epu eine eintragung im grundbuch zu veranlassen.
davon zu unterscheiden sind vinkulierungen von z.b. versicherungen: hier wird der bank, solange sie noch forderungen gegen den gläubiger hat, von diesem das recht eingeräumt, etwaige versicherungsleistungen in höhe der forderungen für sich vorab abzuziehen.
beispiel: vinkulierte lv über 100k, forderung der bank 80k => bank darf 80k sofort bekommen, nur 20k gehen an den versicherten bzw. begünstigten.
im prinzip kann man epu's und vinkulierungen mit jedem und sooft man will machen, die frage ist: ob, wie und in welchem ausmaß werden sie akzeptiert.
zur versicherung: meist werden ablebensvers. verlangt, klarerweise dienen sie der bank als sicherheit für ihre forderungen. alle anderen arten von versicherung sind eher sinnlos.


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  •  curlysue
30.10.2007  (#2)
fast richtig... wie schon richtig erwähnt -> EPU heißt einverleibungsfähige Pfandurkunde; d.h. die Bank geht vorerst mit der Hypothek nicht in das Grundbuch. Sollte der Kreditnhemer jedoch seinen Verpföichtungen nicht nachkommen, ist die Bank berechtigt, die Hypothek in das Grundbuch einzutragen, was dem Kreditnehmer dann 1,2% des Pfandrechtes + € 43,--(Grundbuchseingabengebühr)kostet -> diese Gebühren werden vom Bezirksgericht (Grundbuch) vorgeschrieben.

Punkto Versicherungen würde ich jedem Kreditnehmer eine Ablebensversicherung bzw. Kreditrestschuldversicherung empfehlen. Besonders wenn es mehrere Kreditnehmer gibt! Sollte ein Kreditnehmer sterben, dann wird der Kredit durch die Versicherungssumme der Ablebensversicherung (insofern die Versicherungssumme so hoch wie der Kredit ist!) abgedeckt.

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  •  lize
30.10.2007  (#3)
Die.. - ... einzige Versicherung, die bei uns im Haus verpflichtend ist, ist eine Eigenheimversicherung. Dabei spielt der Versicherer keine Rolle, nur die Versicherungssumme sollte mit dem realen Wiederbeschaffungswert übereinstimmen (ca). Eine Ablebensversicherung ist kein Muss, jedoch Empfehlenswert (wie oben erwähnt bei mehreren Kreditnehmern, wenn man Familie hat etc.)
Diese Versicherung wird dann etwender verpfändet oder vinkuliert. Andere Versicherungen sind jedoch auch noch empfehlenswert, sind natürlich auch nicht kostenlos. Berufsunfähigkeit, Unfall, guten Krankenversicherung (um nur die Risikoversicherungen zu nennen). Wenn man Verpflichtungen hat, die auf Jahre und Jahrzehnte bedient werden müssen, ist es doch auch als Kunde in meinem Interesse mein Einkommen gegen verschiedene unvorhersehbare Ereignisse abzusichern.

Bzgl. Löschungserklärung aus Grundbuch. Nach Anforderung der Löschung geht alles innerhalb von 2-3 Tagen über die Bühne. Gibt sicher auch ausnahmen, bei denen es ein paar Tage länger dauern kann, aber länger als 1 Woche auf gar keinen Fall, und auch die Kosten halten sich in Grenzen.


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  •  kasigg
31.10.2007  (#4)
Herzliechen Dank.. - ..für die ausführlichen Antworten.
Wie schaut es mit einer Bausparkasse aus? Habt ihr hier Erfahrungen ob bzw. welche Bausparkassen eine Besicherung mittels EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] akzeptieren oder ist dies komplett unmöglich und die wollen immer ins Grundbuch?

Besten Dank für die Rückantworten.



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  •  scrat
31.10.2007  (#5)
Bauspardarlehen + Grundbuch - Hallo!
Soweit ich weiß gibt es auch die Möglichkeit ein Bauspardarlehen ohne Grundbuchseintragung zu bekommen - allerdings nur bis maximal EUR 22.000,- pro Kreditnehmer...

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  •  creator
31.10.2007  (#6)
ergänzung zu curlysue - bitte bei ablebensversicherungen immer 2 versicherungsnehmer wählen, die sich entweder gegenseitig oder eben nur 1 risiko versichern, aber beide als versicherungsnehmer im vertrag stehen. hat den nebeneffekt, dass keine erbschaftssteuer (so lange es sie noch gibt)anfällt - und die kann gerade bei unverheirateten paaren enorm zuschlagen!
also bei den bezugsberechtigten NIE "gesetzliche erben" oder ähnlichen schwachsinn schreiben! wer das drinhat, sollte mal überlegen,den vertrag anzupassen und den berater zu wechseln.

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