|
|
||
ja, bist du. - sofern du die arbeitnehmerveranlagung meinst, kannst du - wenn überhaupt - ihn nur im rahmen der sonderausgaben geltend machen, max. 1/4 progressionswirksam.
wenn du also eh heuer baust, kannst du nur versuchen, das mit deiner frau so zu deichseln, dass sie halt auch einen teil für sich annimmt. sollte deine frau selbständig sein, stünde noch die miete von räumlichkeiten beim ehepartner im raum - aber darüber kann sie sich bei der wk oder dem finanzamt erkundigen. ohne sondergeschichten schaut's eher mau aus - denn mit dem bau gibt's eh sonderausgaben genug. das einzige, was noch bleibt, wären die kreditkosten - aber auch die snd in den folgejahren mit den sonderausgaben beschränkt. |
||
|
||
du bist komplett am Holzweg - Wie creator geschrieben hat können maximal 2.900,- als Sonderausgabe für Wohnraumschaffung angerechnet werden (Bei mehren Kindern mehr). Davon wirkt 1/4 steuermindernd. Von diesem Viertel bekommst du die Lohnsteuer zurück, außer du verdienst zw. 36TEUR und 55TEUR, dann kürzt sich das Viertel gegen Null. Im Besten Fall bekommt man vielleicht 300,- zurück. Allerdings ist ein Grundkauf noch keine Wohnraumschaffung ....... |
||
|
||
Zur Arbeitnehmerveranlagungkann ich so nichts sagen.
Wenn du aus OÖ bist steht dir jedoch eventuell diese "Förderung" zu: http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-4F86E49D/ooe/hs.xsl/20833_DEU_HTML.htm Gruß, Markus |
||
|
||
|
||
OÖ-"Förderung" - Das ist ja mal eine tolle Förderung !
Wer baut denn bitte mit einem Bruttojahreseinkommen unter 29.070 Euro ein Eigenheim ?? Das sind ca. 2200 Euro Brutto --> 1500 Euro Netto im Monat Da kann ich mir aber schon vor Baubeginn einen Käufer suchen der mir die Schulden bei der Bank ablöst :) |
||
|
||
@Patrick - Zur "Wohnraumschaffung" zählen ebenso der Grundstückserwerb sowie alle anfallenden Nebenkosten.
lg nymano. |