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da gibt es einige varianten1.) kauf mit ratenvereinbarung: wenn sich der verkäufer darauf einlässt, kann man den vertrag so gestalten, dass der käufer bedingt mit der vollständigen kaufpreiszahlung nach x raten am tt.mm.jj die löschung des eigentumsrechts des verkäufers im grundbuch verlangen kann. braucht vertrauen auf beiden seiten.
2.) der altbekannte leibrenten-vertrag: der käufer zahlt (mit oder ohne wohnrecht) solange der verkäufer lebt. 3.) der wirkliche mietkauf: der verkäufer erwirbt erst nach einer gewissen mietdauer (z.b. 10 jahren) das recht, den kaufgegenstand zum einem evtl. schon vereinbarten preis am tt.mm.jj zu kaufen. |
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Hallo metin75, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hauskauf Finanzierungsmöglichkeiten? |