Hallo! Wir sind in der glücklichen Situation, dass Haus unserer Träume gefunden zu haben. Hätte dazu noch ein paar offene Fragen an das allwissende Forum :
1.) Wir übernehmen einiges an Mobiliar (Küche, Schlafzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer). Welchen Wert darf man maximal, zur Senkung der Bemessungsgrundlage für Grundbucheintragung und Grunderwerbssteuer für Inventar ansetzen, ohne dass man Probleme mit der Finanz bekommt. Die Einrichtung ist nahezu neu und sehr hochwertig (Team 7, Grüne Erde). Gibt es da eine Faustregel (z.B 5% vom Kaufpreis)?
2.) Kann man einen Pauschalwert ansetzen, oder muss das übernommene Inventar mit Rechungen belegt werden?
Danke
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