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bist du dir sicher, - dass das gebühren sind? uns wurde nämlich bis auf die heizung (erst bei inbetriebnahme) und die baubiologischen materialien (kann man nachträglich mit der rechnung einreichen) alles ausbezahlt. lg |
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der text lautet - "der bzw. die schuldner erteilt bzw. erteilen somit die einwilligung, dass ohne weiteres ob der in punkt 4 näher bezeichneten liegenschaft die im punkt 3 dieses schuldscheines festgelegten beschränkung durch das veräußerungsverbot gemäß paragraph 11 abs.3 nö wfg 2005, das im punkt 4 festgelegte pfandrecht für die forderung von euro 30.500 samt 1% zinsen, 9% verzugszinsen sowie einer nebengebührenkaution in der höhe von 10% DES DARLEHENS, DAS SIND EURO 3.050, JE EINVEREIBT WURDE."
... ich verstehe darunter, dass sich das land diese euro 3.050 einbehält. ich hoffe ich irre mich! lg |
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der text lautet - "der bzw. die schuldner erteilt bzw. erteilen somit die einwilligung, dass ohne weiteres ob der in punkt 4 näher bezeichneten liegenschaft die im punkt 3 dieses schuldscheines festgelegten beschränkung durch das veräußerungsverbot gemäß paragraph 11 abs.3 nö wfg 2005, das im punkt 4 festgelegte pfandrecht für die forderung von euro 30.500 samt 1% zinsen, 9% verzugszinsen sowie einer nebengebührenkaution in der höhe von 10% DES DARLEHENS, DAS SIND EURO 3.050, JE EINVERLEIBT WURDE."
... ich verstehe darunter, dass sich das land diese euro 3.050 einbehält. ich hoffe ich irre mich! lg |
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nebengebührenwerte bei landesförderung Hallo,
die € 3.050 sind ja lediglich die Belastung im Grundbuch und vorerst keine Zahlung an das Land. Eine solche käme erst dann u.U. in Frage, wenn die Rückzahlung der WBF klageweise betrieben werden würde. Also bei "normaler" WBF-Abwicklung eher selten. Ausgezahlt werden also hier 30.500! fg |