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irrtum - da kann was ned ganz stimmen. entweder hast du die dame falsch verstanden oder sie hat dir nen schwachsinn erzählt. folgendes gilt für die bisherige wohnung:
¶ "Spätestens 6 Monate nach Bezug müssen die bisherigen Miet- und Eigentumsrechte jener Wohnungen aufgegeben werden, die in den letzten 5 Jahren bewohnt wurden." ¶ Quelle: Aktuelles Ansuchen zur WBF OÖ (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-3DCFCFC3-5E2C38C5/ooe/Ansuchen_Eigenheim.pdf) ¶lg jürgen |
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Recht - Danke! Das war auch die Auskunft unseres Notars damals. Und genau wegen dieser Formulierung habe ich ja beim Land angerufen, da mir nicht klar war, was ich in die Zeile im Formular reinschreiben soll (steht ja eh schon da: 6 Monate blablabla). Ich werde mich nochmals erkundigen.
lg RCA |