Ich plane eine Doppelhaushälfte zu kaufen.
Durch die Änderung des Bauträgervertragsgesetzes ist nun ein 2%iger Haftrücklass auf 3 Jahre vorhanden. Dies in Kombination mit dem geänderten Zahlungsplan (Ratenplan B).
Da ich meinen Optionsvertrag bereits 2007 mit Fixpreisgarantie unterzeichnet habe, hat der Bauträger nun mitgeteilt, dass die Änderungen durch das BTVG allesamt zu seinen Lasten gehen.
Allerdings fordert er nunmehr die Gesamtsumme (Kaufpreis) zu Baubeginn.
Eingezahlt auf ein notarielles Treuhandkonto, Verwaltung durch Notar. Besicherung des Geldes gegenüber Kreditinstitut erfolgt durch Bankgarantie des Bauträgers über die gesamte Summe.
Verzinsung Konto zugunsten Bauträger wegen der Kostensteigerungen w.o.a.
Mir ist klar, die Kostenstruktur für den Bauträerhat sich geändert bzw. muss ich wohl für die Bauzeit mit höheren Zinsbelastungen rechnen.
Weiters habe ich mir vergleichbare Projekte von Konkurenzfirmen angesehen, die allesamt teuerer sind.
Die KSV - Auskunft des Bauträgers ist übrigens erstklassig.
Meine Fragen nun:
Würdet Ihr dies so akzeptieren?
Falls der Bauträger während des Baus tatsächlich pleite gehen sollte, ist durch die Bezahlung über Teilrechnungen zumindest das offene Bauvolumen noch nicht beahlt.
Wenn nun eine andere Firma weiterbaut, so gehe ich davon aus, dass das teurer wird.
Trage ich nun diese Mehrkosten oder gibt es seitens des Bauträgers eine Verpflichtung seitens einer Versicherung, diese Mehrkosten zu übernehmen?
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