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klausel im kreditvertrag - frage...

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  •  JAB
18.9. - 21.9.2008
3 Antworten 3
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hallo!

folgenden passus finden wir in unserem alten kreditvertrag:

"die abrechnung der zinsen erfolgt kalendermäßig auf basis 365/360."

bedeutet dass die bank sich aufs jahr einen extrabonus von 5-6 tagen zinsen genehmigt...ist dies eine übliche klausel oder sind wir die einzigen die so geneppt werden?

  •  insis
18.9.2008  (#1)
Regelung 365/360 - Hallo,

leider, 365/360 ist bei den normalen Kreditverträgen üblich.
Interessanterweise bei den Sparbüchern nicht ...

Bei größeren Beträgen (ca. 1 Mio. aufwärts) ist
allerdings durchaus 360/360 üblich (Marktposition!).

fg

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  •  JAB
21.9.2008  (#2)
duhast aber nicht 365/365 gemeint, oder? (jahr hat 365 tage)
hat denn niemand außer mir bedenken, wg der klausel? immerhin sind das auf 20 jahre ja ein drittel jahr extra zinsen!

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  •  insis
21.9.2008  (#3)
Regelung 365/360 - 365/360 stimmt schon, leider.
Die 365 beziehen sich auf die Anzahl der verrechneten
Zinstage, die 360 auf den Nenner.

Wie gesagt, mit der entspechenden eigenen Marktposition
sind natürlich dann auch 360/360 möglich!

fg

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