wenig überraschend... €-darlehen tilgend, evtl. als mix mit gehaltsvorschuss + betriebsratkredit + förderungen, dann ist der rest recht überschaubar und fraglich, ob wirklich eine "finanzierung" nötig ist - oder ob es nicht ein überziehungsrahmen auch tut.
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gehaltsvorschuß - in der Regel zinsfreier Kredit in Höhe von ca 8.000,-- Euro,
zurückzubezahlen in monatsraten die von vornhinein vom dienstgeber einbehalten werden
lg ander
meine meinung zu endfällig kennt wohl jederbetriebsratskredit: in betrieben mit betriebsrat ist es eigentlich üblich, dass betriebsräte über gewerkschaft oder arbeiterkammer in zusammenarbeit mit diversen banken kredite vermitteln können. ob die immer top sind, kann ich nicht sagen.
das ist getrennt von den gehaltsvorschüssen zu sehen - die sind allein vom dienst-/arbeitgeber abhängig - und natürlich unterschiedlich. bei vertragsbediensteten und beamten ist z.b. die göd ansprechpartner (betriebsratskredit), zusätzlich aber natürlich auch der dienststellenleiter bzw. der für personalwesen zuständige, da in den meisten dienstordnungen für wohnbau eigene sondertatbestände für förderungen gelten (gehaltsvorschuss). ist je nach dienstordnung und besoldungsschema unterschiedlich und kann bis zu 1 jahresentgelt gehen.