- Unser Einreichplan wird diese Woche/Anfang nächster Woche fertig und der Erhalt der Baubewilligung sollte dann nur mehr eine Formsache sein (da es eine eher kleine Gemeinde ist und meine Lebensgefährtin bei der Baupolizei tätig ist und sich das ganze im Vorfeld selbst ansieht). - Geplanter Baustart wäre Anfang August.
Da aufgrund der jetzigen Situation viele zu einem möglichst zeitnahen Abschluss der Finanzierung raten, ergibt sich nun für mich folgende Frage. Ist es möglich bzw. ratsam die Finanzierung bereits vor Erhalt der Baubewilligung abzuschließen oder muss ich diese sowieso abwarten?
.. NWCH schrieb: Ist es möglich bzw. ratsam die Finanzierung bereits vor Erhalt der Baubewilligung abzuschließen oder muss ich diese sowieso abwarten?
Es kann auf gar keinen Fall schaden, bereits jetzt die Gespräche aufzunehmen, um sich die konditionelle Situation anzusehen und gegebenenfalls auch zu sichern. Natürlich wird die Bank als Auszahlungsvoraussetzung die Baubewilligung vermerken. So lange ist es zum geplanten Baustart ja nicht mehr hin.
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Habe das auch immer wieder am Tisch. Wie gesagt, bankmäßig kann alles fixiert und die Verträge unterschrieben werden, der Passus "die Auszahlung erfolgt erst nach erteilter Baugenehmigung" wird sicher vermerkt werden.
Wir haben die Finanzierung auch schon vor dem Einreichplan fixiert. Kredit haben wir im Sommer unterschrieben (~August), Bewilligung bzw. Baustart war im Oktober. Ich kann mich an keinen speziellen Passus erinnern bzw. glaube ich nicht mal, dass die Bank je die Bewilligung nachgefragt hat. Aber bei uns lief die Auszahlung allgemein sehr unbürokratisch, haben nie eine Rechnung oder sonstwas schicken müssen. Das ist glaube ich recht unüblich.
Na ja - bei aller Unkompliziertheit, die es da und dort geben mag ... im Grunde genommen ist die Baubewilligung schon erforderlich, um die Bautätigkeit beginnen zu können. Der Bewilligungsprozess ist je nach Verfahren unterschiedlich und schließt unter anderem auch Nachbarschaftsrechte mit ein. Im worst case zahlt die Bank dann regelmäßig nach Baufortschritt aus und am Ende wird das Objekt nicht bewilligt und wäre (nur unter Auflagen) verwertbar. Jetzt könnte man natürlich auch einwenden, dass ohne Fertigstellungsanzeige ebenso nicht verwertet werden kann. Dennoch - die Bewilligung wird bei vielen Banken eine Auszahlungsbedingung sein (was aber der Angebotseinholung und Konditionenfixierung keinen Abbruch tut).
.. chrismo schrieb: Ich glaube nicht, dass hier gemeint war, schon vor dem Bescheid anfangen zu bauen. Das ist natürlich ein No-Go.
Haben wir gemacht, §70b Wiener Bauordnung lässt grüßen, bekommen auch garkeinen Bescheid. Haben auch den Kredit um einiges vorher unterschrieben, bevor der Einreichplan fertig war.