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WBF OÖ

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  •  Gast RCA
1.2. - 2.2.2006
2 Antworten 2
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Hallo, wir haben vom Schwiegervater vor 1 Jahr eine kleine Wohnung geerbt. Für unseren Hausbau möchten wir die OÖ WBF in Anspruch nehmen. Jetzt sagt uns eine Dame von der WBF-Stelle, dass wir diese Wohnung "nachweislich innerhalb von 6 Monaten" nach Zusicherung der WBF verkaufen müssen (da wir in den letzten 5 Jahren darin gewohnt haben). Das wirft unseren Finanzierungsplan doch komplett durcheinander, die Wohnung ist niemals so viel Wert wie die WBF!!! Weiß da jemand Bescheid?

  •  jay_R
2.2.2006  (#1)
irrtum - da kann was ned ganz stimmen. entweder hast du die dame falsch verstanden oder sie hat dir nen schwachsinn erzählt. folgendes gilt für die bisherige wohnung:
¶ "Spätestens 6 Monate nach Bezug müssen die bisherigen Miet- und Eigentumsrechte jener Wohnungen aufgegeben
werden, die in den letzten 5 Jahren bewohnt wurden."
¶ Quelle: Aktuelles Ansuchen zur WBF OÖ (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-3DCFCFC3-5E2C38C5/ooe/Ansuchen_Eigenheim.pdf)
¶lg jürgen

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  •  Gast RCA
2.2.2006  (#2)
Recht - Danke! Das war auch die Auskunft unseres Notars damals. Und genau wegen dieser Formulierung habe ich ja beim Land angerufen, da mir nicht klar war, was ich in die Zeile im Formular reinschreiben soll (steht ja eh schon da: 6 Monate blablabla). Ich werde mich nochmals erkundigen.
lg RCA

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