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ÖMAG Marktpreis - Netzzugangsvertrag umändern notwendig?

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  •  Katzenfutter
20.6. - 26.6.2023
24 Antworten | 7 Autoren 24
24
Hallo!
In ein paar Wochen wird meine PV montiert und ich möchte jetzt Vorab schon den Vertrag bezüglich Marktpreis mit der ÖMAG abschließen.
Nach einem heute ziemlich schwierigen Telefonat mit der ÖMAG (der Typ hat mein Anliegen überhaupt nicht verstanden) wollte ich bei euch zur Sicherheit fragen:

Mein Netzzungsvertrag läuft bis Ende September und ich habe schon um Verlängerung angesucht. (zur Sicherheit, falls es mit der ganzen Bürokratie doch zeitlich knapp wird)
Der Vertrag wurde auf 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] angesucht und mir wurde eine 4kVA Rückleistungsbeschränkung aufgebrummt. Ich mache die PV jetzt mit knapp 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] anstatt der angesuchten 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und lt. ÖMAG-Typ muss ich aber den Netzzugangsvertrag neu ansuchen mit 10kWp, sonst geht das bei ihrem System nicht durch?
Sollte es nicht egal sein, ob ich 10 oder 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ansuche, wenn ich sowieso nur 4 Einspeisen darf? Ich verkleinere ja sozusagen die Anlage und nicht umgekehrt...

Jetzt habe ich beim Fördercall im März aber ebenso den Netzzugangsvertrag mit den ursprünglich geplanten 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] übermittelt und aber Förderung für nur 10kWp angegeben und den Vertrag dazu auch mit 10kWp genehmigt bekommen.

Mein Solateur meint dazu: man müsse den Netzzugangsvertrag nicht umändern lassen, weil bei der Fertigstellungsmeldung sowieso die tatsächliche Größe der PV angegeben wird und somit sollte das kein Problem darstellen?

Ebenso wollte ich noch fragen: was gibt man beim Marktpreis ansuchen am besten für kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Leistung an, wenn ich noch nicht genau weiß, ob jetzt 410 Watt oder 415er Paneele geliefert werden? Einfach 10kWp oder muss das tatsächlich ganz genau sein z.B. 9,85 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]?

lg und danke für euren Rat!

  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
21.6.2023  (#1)

zitat..
Katzenfutter schrieb: Mein Solateur meint dazu: man müsse den Netzzugangsvertrag nicht umändern lassen, weil bei der Fertigstellungsmeldung sowieso die tatsächliche Größe der PV angegeben wird und somit sollte das kein Problem darstellen?

Bin auch dieser Meinung.
In meinem Netzzugangsvertrag werden die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gar nicht erwähnt, nur die max. Einspeiseleistung (ist aber ein kleiner lokaler Netzbetreiber).


zitat..
Katzenfutter schrieb: Einfach 10kWp oder muss das tatsächlich ganz genau sein z.B. 9,85 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]?

Ist nicht so genau. Man kann jederzeit eine Leistungsänderung melden, wenn man die genauen Daten hat.




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  •  cutcher
21.6.2023  (#2)
Solange du weniger verbaust kein problem
wenn du mehr verbaust --> neuer netzzusagevertrag notwendig (selbst wenn sich nur kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ändern und der wechselrichter gleich bleibt...)

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  •  streicher
  •   Gold-Award
24.6.2023  (#3)

zitat..
cutcher schrieb: (selbst wenn sich nur kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ändern und der wechselrichter gleich bleibt...)

Bist dir da sicher?




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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
24.6.2023  (#4)
Wird bei den Netzbetreibern nicht einheitlich gehandhabt und gem. TOR Erzeuger kann der VNB auch unwesentliche Änderungen durchwinken - muss er aber nicht zwingend (z.B. eine Erhöhung oder Überschreitung der Modulspitzenleistung um 15%).

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  •  cutcher
24.6.2023  (#5)

zitat..
streicher schrieb:

──────
cutcher schrieb: (selbst wenn sich nur kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ändern und der wechselrichter gleich bleibt...)
───────────────

Bist dir da sicher?

Ja

zitat..
wiwi schrieb:

Wird bei den Netzbetreibern nicht einheitlich gehandhabt und gem. TOR Erzeuger kann der VNB auch unwesentliche Änderungen durchwinken - muss er aber nicht zwingend (z.B. eine Erhöhung oder Überschreitung der Modulspitzenleistung um 15%).

Auch dann bekommst du eine neue genehmigung für die höhere leistung

kann man glauben oder nicht, anbei eine konversation von anfang des monats mit einem doch sehr großen solateur (sorry für's unkenntlich machen von namen, datenschutz muss sein...)


2023/2023062490542.jpg




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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
24.6.2023  (#6)
Gibt hier im Forum auch Gegenbeispiele - VNB sagt Modulspitzenleistung interessiert ihn nicht, nur WR WR [Wechselrichter]-Nennleistung.

Sieh auch die FAQ der E-Netze Steiermark zur "Modulnennleistung":
https://www.e-netze.at/Strom/Erzeugungsanlagen/Default.aspx

Darum: das Thema wird nicht einheitlich gehandhabt, das ist auch meine Erfahrung. Nach TOR Erzeuger kann der VNB aber durchaus eine Meldung verlangen.

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  •  GeldmariePechmarie
24.6.2023  (#7)
Spannend ich habe eine vereinbarte maximal netznutzung von 12 kwpeak, gemeldet wurden 10,6 KW Gesamtanschlusswert.
Mein solarteur hat sich daraufhin beim bearbeiter der wr netze gemeldet und als Aussage bekommen er kann das gar nicht beantragen weil lt Aussage war, dass ihm die PV Leistung egal ist, für ihn ist nur die Leistung des Wechselrichters ausschlaggebend und die ändert sich nicht

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
25.6.2023  (#8)
Grundsätzlich geht der Trend der Netzbetreiber dazu immer mehr Details in die Einspeisezusagen zu schreiben, wie z.B. die ominöse "berechnete Engpassleistung" bei der SalzburgNetz.

Ich hab auch noch Einspeisezusagen aus dem Jahre Anno Schnee daliegen, da steht genau drinnen: Einspeiseleistung, Betriebsweise, Ausführung und Blindleistungsregelung. Sonst nix, fertig.

Die Modulspitzen- oder Modulnennleistung steht mittlerweile bei fast (?) allen VNBs in der Einspeisezusage/-bestätigung. Es ist oft mühsam herauszufinden ob diese wirklich relevant ist. Die meisten Solarteure kennen aber mittlerweile die gelebte Praxis in ihrem VNB-Wirkungskreis. Was aber nicht heisst dass sich diese Praxis nicht ändern kann oder man von einem Sachbearbeiter zum anderen immer die gleichen Informationen bekommt.

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  •  Katzenfutter
25.6.2023  (#9)
Also der Wechselrichter wird auch etwas verkleinert, kein 20 kVA mehr sondern 15. (Ich habe bewusst größer als 10 dimensioniert, wegen etwaigen Erweiterungen in der Zukunft)

@­Solarbuddys: Habt ihr soetwas zufällig schonmal gehabt?

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
25.6.2023  (#10)
Ähm sorry was jetzt genau - ich weiß nicht ganz auf was du eien Antwort suchst ? 
Gib mir nen Gedankenstubser 

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
25.6.2023  (#11)
Das Katzenfutter hat eine Einspeisezusage für 4 kVA, hat aber Platz für 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Jetzt möchte es im ersten Schritt knapp 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen mit einem 15 kVA WR WR [Wechselrichter] der auf 4 kVA limitiert wird. Wenn dann der Netzausbau fortschreitet möchte es auf 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erweitern und das WR WR [Wechselrichter]-Limit rausnehmen. Hab ich das richtig zusammengefasst?

Das hat erstmal alles nur wenig mit der Ömag zu tun, weswegen der Herr im Ömag-Callcenter vermutlich keine zufriedenstellende Antwort geben konnte.

Allgemein kann man aber sagen, wenn das Projekt jetzt so wie beschrieben abgeschlossen wird, dann ist für die zukünftige Erweiterung (egal ob WR WR [Wechselrichter] raus oder nur Limit raus) wieder eine neue Einspeisezusage beim Netzbetreiber anzufragen - es ändert sich ja sowohl die WR WR [Wechselrichter]-Leistung als auch die Modulspitzenleistung.

Den ganzen Ömag-Batzen muss man dann natürlich auch fast komplett neu machen für die Erweiterung. Jetzt werden ja nur die knapp 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], die vermutlich durch ein Ticket in der KAT B gedeckt sind investitionsgefördert. Wenn es doch die paar Hunderter mehr der KAT A werden sollen, dann muss man ein neues Ticket ziehen (das meinte vermutlich das Callcenter). Für den Marktpreis wird es eine Spur einfacher, dort ist nur die Leistungsdifferenz an die Ömag zu melden.

HTH

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
25.6.2023  (#12)

wiwi schrieb: 

zitat..

Das Katzenfutter hat eine Einspeisezusage für 4 kVA, hat aber Platz für 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Jetzt möchte es im ersten Schritt knapp 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen mit einem 15 kVA WR WR [Wechselrichter] der auf 4 kVA limitiert wird. Wenn dann der Netzausbau fortschreitet möchte es auf 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erweitern und das WR WR [Wechselrichter]-Limit rausnehmen. Hab ich das richtig zusammengefasst?

Das hat erstmal alles nur wenig mit der Ömag zu tun, weswegen der Herr im Ömag-Callcenter vermutlich keine zufriedenstellende Antwort geben konnte.

Allgemein kann man aber sagen, wenn das Projekt jetzt so wie beschrieben abgeschlossen wird, dann ist für die zukünftige Erweiterung (egal ob WR WR [Wechselrichter] raus oder nur Limit raus) wieder eine neue Einspeisezusage beim Netzbetreiber anzufragen - es ändert sich ja sowohl die WR WR [Wechselrichter]-Leistung als auch die Modulspitzenleistung.

Den ganzen Ömag-Batzen muss man dann natürlich auch fast komplett neu machen für die Erweiterung. Jetzt werden ja nur die knapp 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], die vermutlich durch ein Ticket in der KAT B gedeckt sind investitionsgefördert. Wenn es doch die paar Hunderter mehr der KAT A werden sollen, dann muss man ein neues Ticket ziehen (das meinte vermutlich das Callcenter). Für den Marktpreis wird es eine Spur einfacher, dort ist nur die Leistungsdifferenz an die Ömag zu melden.

Ich sollt oefters bloede Fragen stellen wenn dann so ne Top Zusammenfassung kommt du alter Streber 😂

100% Zustimm - Betrifft die Ömag 0 

Wenn es im 2ten Schritt von 10 auf 20kWp erweitern will muss es ALLLLLES NEU machen (NZB / Foerderung / Abnahme...) und die Gewissheit dass es dann mehr Rueckeinspeisehoehe bekommt ist auch nicht gegeben - Netzausbau hin oder her.
 

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  •  Katzenfutter
25.6.2023  (#13)
@wiwi Danke für das ausführliche und korrekte zusammenfassen!

Meine Frage bezüglich ÖMAG: Ich musste ja bei der Förderung den Netzzugangswisch hochladen, dieser ist aber wie gesagt mit 20kWp angesucht worden. Förderung kommt aus Topf A mit knapp unter 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].
Ist das ein Problem, wenn der Netzzugang anders angesucht wurde, als montiert wird?

Ebenso glaube ich beim Marktpreis/spätere Abnahne von der NetzOÖ den Wisch bereit halten zu müssen.
Ebenso kein Problen wenn 10/15 montiert sind, aber 20/20 auf dem Wisch angesucht wurden?

Lg

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
26.6.2023  (#14)
Ja, das wird so funktionieren, es ist kein Problem 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] in der KAT A anzusuchen, es werden sowieso nur max. 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] in dieser KAT gefördert. Es ist auch kein Problem weniger zu bauen wie in der Einspeisezusage steht, deine Anlage wird dann in der tatsächlich verbauten Konfiguration 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an 4 kVA in Betrieb genommen und diese Leistung für dich im Netz bereitgehalten. Soweit also alles richtig.

Man sollte nur darauf achten dass der 15 kVA WR WR [Wechselrichter] trotz der deutlichen Unterbelegung in einem akzeptablen Betriebspunkt läuft: Spannung und Ströme müssen zum MPP-Eingangsbereich passen bzw. die Mindestanzahl der Optimierer bei SE muss erreicht werden.

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
26.6.2023  (#15)

zitat..
wiwi schrieb:

Ja, das wird so funktionieren, es ist kein Problem 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] in der KAT A anzusuchen, es werden sowieso nur max. 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] in dieser KAT gefördert.

Leichter Zusatz weils verwirrend sein koennte.

Wenn du beim Ticketziehen 20kWp eintraegst (ansuchst) bis Du automatisch in KAT B (250EUR/kWp) weil du ab 10,01kWp in KAT B bist. Wenn Du dann nur 10kWp real baust bekommst du trotzdem "nur" 10x 250EUR von KAT B und nicht 10x285EUR (KAT A) weil du ja mit 20kWp den Vertrag fuer KAT B erhalten hast. 


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  •  cutcher
26.6.2023  (#16)
20kwp bei 4kva einspeisebegrenzung zu machen ist wie nen ferrari zu kaufen wenn man nur in der Stadt fährt...mit dem zusatz "vielleicht fahr ich in 3 jahren mal autobahn"

wechselrichter größer kaufen KANN man machen (damit ist auch alles gesichert bzgl generatorleistung), aber kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] würd ich nicht machen da sich in 2-3 jahren technisch einiges verbessert und du in der Zwischenzeit ganz einfach gesagt NICHTS anfangen kannst damit

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
26.6.2023  (#17)
Einen größeren WR WR [Wechselrichter] installieren setzt leider nicht die Limitierungen der Einspeisezusage ausser Kraft und sichert nix. Im Endeffekt ist nur das gesichert was in Betrieb genommen wird - im Rahmen der gültigen Einspeiszusage. Die Leistung die nicht in Betrieb genommen wird verfällt!

Wenn der Netzausbau schon bereits um die Ecke ist und innerhalb von 1-2 Jahren sicher umgesetzt wird kann man bereits einen größeren WR WR [Wechselrichter] verbauen. Wenn es länger dauert wird man vermutlich mit einem WR WR [Wechselrichter] der 5-7 kVA Klasse in der Zwischenzeit glücklicher. Im Detail hängt das von den verfügbaren (besten) Dachflächen und der geplanten WR WR [Wechselrichter]-Technologie ab.

Ich würde vermutlich in Richtung eines Hybrid 6/7 kVA gehen, den auf 4 kVA Einspeisung limitieren und den Rest in den Speicher/EV schieben. Wenn keine Speicherförderung möglich ist dann mit normalem WR WR [Wechselrichter]. Um eine fundierte Aussage zu treffen kann man nur dringend empfehlen ein paar Szenarien zu simulieren. Hoffen wir der Solarteur ist ein fähiger Partner. 😉

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  •  cutcher
26.6.2023  (#18)

zitat..
wiwi schrieb:

Einen größeren WR WR [Wechselrichter] installieren setzt leider nicht die Limitierungen der Einspeisezusage ausser Kraft und sichert nix. Im Endeffekt ist nur das gesichert was in Betrieb genommen wird - im Rahmen der gültigen Einspeiszusage. Die Leistung die nicht in Betrieb genommen wird verfällt!

Wenn der Netzausbau schon bereits um die Ecke ist und innerhalb von 1-2 Jahren sicher umgesetzt wird kann man bereits einen größeren WR WR [Wechselrichter] verbauen. Wenn es länger dauert wird man vermutlich mit einem WR WR [Wechselrichter] der 5-7 kVA Klasse in der Zwischenzeit glücklicher. Im Detail hängt das von den verfügbaren (besten) Dachflächen und der geplanten WR WR [Wechselrichter]-Technologie ab.

Ich würde vermutlich in Richtung eines Hybrid 6/7 kVA gehen, den auf 4 kVA Einspeisung limitieren und den Rest in den Speicher/EV schieben. Wenn keine Speicherförderung möglich ist dann mit normalem WR WR [Wechselrichter]. Um eine fundierte Aussage zu treffen kann man nur dringend empfehlen ein paar Szenarien zu simulieren. Hoffen wir der Solarteur ist ein fähiger Partner. 😉

Naja, stimmt so ganz nicht
dir generatorleistung ist ja jetzt offenbar auf >5-7kva genehmigt --> das könnte bei einer zukünftigen erweiterung nicht mehr genehmigt werden

und 1 mpp jetzt belegen und in zukunft bei erweiterung mpp2 kann durchaus sinn machen (ohne die details zu kennen)

speicher macht definitiv keinen sinn --> entweder fadisiert er sich im winter oder die pv anlage im sommer (wegen einspeisebegrenzung)

beide fälle definitiv teuer in der errichtung (speicher sowieso oder kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] in der anschaffung die dann von märz-oktober nur halbgas produzieren)


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
26.6.2023  (#19)
Die Einspeiseleistung ist auf 4 kVA ausgestellt und die Generatorleistung offenbar auf 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (bei PV ist die Generatorleistung die Modulspitzenleistung, da gibt es keine Scheinleistung). Was in Zukunft für eine Einspeiseleistung und Modulspitzenleistung machbar ist kann von uns hier keiner vorraussagen. Das kann im besten Fall nur die NetzOÖ.

20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an 4 kVA an 15 kVA WR WR [Wechselrichter] Leistung ist auch eine Möglichkeit. Aber dann passt das Ömag Ticket nicht mehr dazu. Und dann vielleicht doch mit Batterie. Die Gefahr dass auch in Zukunft nach dem Netzausbau die 15 kVA nicht gehen bleibt aber. Unsicherheiten bleiben immer.

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  •  cutcher
26.6.2023  (#20)

zitat..
wiwi schrieb:

Die Einspeiseleistung ist auf 4 kVA ausgestellt und die Generatorleistung offenbar auf 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (bei PV ist die Generatorleistung die Modulspitzenleistung, da gibt es keine Scheinleistung). Was in Zukunft für eine Einspeiseleistung und Modulspitzenleistung machbar ist kann von uns hier keiner vorraussagen. Das kann im besten Fall nur die NetzOÖ.

20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an 4 kVA an 15 kVA WR WR [Wechselrichter] Leistung ist auch eine Möglichkeit. Aber dann passt das Ömag Ticket nicht mehr dazu. Und dann vielleicht doch mit Batterie. Die Gefahr dass auch in Zukunft nach dem Netzausbau die 15 kVA nicht gehen bleibt aber. Unsicherheiten bleiben immer.

Wenn 4kva nicht bald angehoben werden ein teures unterfangen (mit batterie noch teurer...)
anlage ruht größte zeit des jahres - ob man speicher hat oder nicht ist egal (bei theoretisch deutlich >100kwh produktion pro tag noch 10kwh für den speicher "retten" bevor die wr abregeln, wegen der 4kva einspeiselimit, dann reden wir um ein paar % erhöhung durch einen speicher)

Ein größerer WR WR [Wechselrichter] kostet kaum mehr und bietet flexibilität in zukunft auch dazubauen zu können WENN das einspeiselilit vom netzbetreiber erhöht wird


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
26.6.2023  (#21)

zitat..
cutcher schrieb:

20kwp bei 4kva einspeisebegrenzung zu machen ist wie nen ferrari zu kaufen wenn man nur in der Stadt fährt...mit dem zusatz "vielleicht fahr ich in 3 jahren mal autobahn"

wechselrichter größer kaufen KANN man machen (damit ist auch alles gesichert bzgl generatorleistung), aber kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] würd ich nicht machen da sich in 2-3 jahren technisch einiges verbessert und du in der Zwischenzeit ganz einfach gesagt NICHTS anfangen kannst damit

Du glaubst nicht wie viele in der Stadt Ferrari/Porsche/Mercedes GT und natuerlich 3er BMW mit lauter Musik in der Stadt fahren mit aehmm hmm 5km/h 

Runde ueber Runde 😂😂

Zu 20kWp zu 4kW Rueck - kann man rechnen, sollte man IMMER -VORHER, weil viele Individuelle Entscheidungen immer dazukommen (Umstellung Fossil auf WPWP [Wärmepumpe] naechstes Jahr, Klima, E-Auto, ...) 


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