gute Arbeitszahl möglich, da das
Grundwasser das ganze Jahr über eine
Temperatur über etwa 8°C hat
wasserrechtliche Bewilligung
nötig
Wasserqualität und -menge
kann sich im Laufe der Zeit ändern
mehr Wartungsaufwand als bei
anderen Wärmequellen
Grundwasser stellt grundsätzlich eine sehr gute Wärmequelle dar, wenn es in ausreichender Menge vorhanden ist und eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt. In Österreich ist seit der Wasserrechtsnovelle 2006 die Errichtung per Anzeigeverfahren geregelt, die Bewilligung läuft 25 Jahre. Mit Eigeninitiative (Vorinformation bei der Bezirkshauptmannschaft) und etwas Unterstützung durch den Installateur (technische Daten der Anlage) kann der Antrag auch selbst gestellt werden, wodurch sich die Kosten deutlich reduzieren lassen. Grundsätzlich ist aber zu empfehlen, mit dem ausführenden Installateur die Bewilligung bereits im Vorfeld zu besprechen und ggf. auch vertraglich zu vereinbaren.
Zur Entnahme von Wärme aus dem Grundwasser müssen 2 Brunnen angelegt werden (ein Entnahmebrunnen und ein Schluckbrunnen). Die beiden Brunnen sollten mindestens 10 bis 15m voneinander entfernt sein, um einen thermischen Kurzschluss zu vermeiden. Die Tiefe beträgt etwa 6 bis 10m, mit der Tiefe der Brunnen erhöht sich die erforderliche Pumpenleistung, was die Wirtschaftlichkeit reduziert. Für ein Einfamilienhaus sollte eine Entnahme von mindestes 2m³ Grundwasser pro Stunde möglich sein (Pumpversuch durchführen).
Im Zweifel kann eine Wassermangelsicherung eingebaut werden, um das Einfrieren des Wärmetauschers zu verhindern (wiederholtes Einfrieren kann zu Schäden führen). Bei sehr eisenhältigem Wasser wird ein meist zweiter (externer) Wärmetauscher vorgeschaltet, der bei Korrosion leicht getauscht werden kann (Alternative: Edelstahlwärmetauscher). Bei sehr sandigem Wasser ist der Einbau eines Rückspülfilters möglich. Eine Analyse des Wassers vor der Anlagenplanung ist zu empfehlen.