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0% Satz bei PV + Landesförderung in Wien (Kommunalkredit KPC)

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  •  MarioKorkisch
15.1. - 16.1.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Kurze Info, da wir heute ein Gespräch mit der KPC hatten.
In Wien kann zusätzlich zum 0% Satz die Förderung für die PV Anlage beantragt werden, es schließt sich nicht aus. (im Gegensatz zur ehemaligen Bundesförderung)

https://www.umweltfoerderung.at/aktuelles/detail/photovoltaik-landesfoerderungen-wien

Das Ausmaß der Förderung beträgt
• maximal 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses
(abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten fünf Jahre der Maßnahme) oder
• Anlagen bis zu 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] werden mit 250 Euro pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gefördert. Bei Anlagen, deren Leistung 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
übersteigt, werden die ersten 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mit 250 Euro pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], die Leistung zwischen 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 500 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
mit 200 Euro pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und die über die 500 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hinausgehende Leistung mit 150 Euro pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gefördert.
• Zuschläge für Anlagen auf bestehenden Mehrgeschoßwohnbauten (MGWB)*: Für Anlagen auf bestehenden
MGWB wird zusätzlich ein Zuschlag von maximal 250 Euro pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] für eine Leistung bis 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], ein Zuschlag
von maximal 200 Euro pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] für die Leistung zwischen 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 500 kW gewährt und 150 Euro pro
kWp für die über die 500 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hinausgehende Leistung.
Es kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 und 2, bzw. 1 und 3 errechnet, zur Anwendung
• Erweiterungen bestehender Anlagen werden mit 150 Euro pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gefördert.

Speicher ebenso:
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (Bestellung des Speichers) durchgeführt werden. Das
Ausmaß der Förderung beträgt maximal 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen
Investitionskostenzuschusses. Es werden maximal 10 kWh der nutzbaren Stromspeicherkapazität gefördert. Die
Förderhöhe beträgt 200 Euro pro kWh.
Förderungsanträge können bis 31. Dezember 2024 gestellt werden. Sollte der Zielwert von 300 Speicheranlagen
vorzeitig erreicht werden bzw. die zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig ausgeschöpft sein, kann die
Förderungsaktion vorzeitig beendet werden.
Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 24 Monate ab Förderungszusage.
Was wird gefördert?
Gefördert werden stationäre elektrische Speicher auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von
Strom aus PV-Anlagen. Förderungsfähig sind:
• Speicher für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität
von 10 kWh
Pro PV-Anlage und Standort kann nur ein Stromspeicher gefördert werden.
Nicht förderungsfähige Anlagen sind:
• Erweiterungen bestehender Stromspeicher-Anlagen

LG Mario

  •  mattmein
  •   Silber-Award
15.1.2024  (#1)

zitat..
MarioKorkisch schrieb:
Gefördert werden stationäre elektrische Speicher auf Lithium- und Natriumionentechnologie

Interessant, dass etwas gefördert wird, dass es für längere Zeit (noch) nicht am Markt gibt 😅

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  •  melly210
  •   Gold-Award
16.1.2024  (#2)
Über die Förderung bin ich auch vor paar Tagen zufällig gestolpert. War eine angenehme Überraschung, bisher war ja Landesförderung bei gleichzeitiger Bundesförderung nicht möglich. Haben sie viel zuwenig bekannt gemacht finde ich.

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