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Nach dem, was dein Ziel ist (nämlich ein ebenes Grundstück) bezweifle ich, ob das wirklich das "passende" Grundstück ist!? Zu beachten ist jedenfalls, dass die zulässigen Gebäudehöhen von Hauptgebäude UND Nebengebäude IMMER vom Bezugsniveau aus berechnet werden - das ist das derzeit vorhandene bestehende Niveau auf dem Grundstück. Dafür zählt NICHT das neu geschaffene Niveau. Das wird bei dem geplanten Ausmaß der Anschüttung zumindest bei der südöstlichen gebäudefront schwierig werden...... Grundsätzlich sind Niveauveränderungen nicht verboten und es gibt auch keine fixen Grenzen, was die zulässige Höhe betrifft. Aber sie sind bewilligungspflichtig und müssen daher im Einzelfall in einem Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Generell auszuschließen ist die geplante Niveauveränderung nicht. Aber wie gesagt: du wirst Probleme mit der Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe bekommen und jedenfalls eine ausgeklügelte Planung brauchen. |
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Hallo Karl10, vorerst danke für deinen Input! In unserer Umgebung ist es leider derzeit sehr schwierig Gründe zu finden bzw. gibt es keine andern Gründe und neue Parzellierungen. Darum ist dieser für uns passend. Wir haben uns hald Umgebungsgrenzen gesetzt, wo wir einen Baugrund haben wollen. Ich werde im nächsten Schritt mal beim Bauamt der Gemeinde nachfragen. |
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