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lass' halt mal das vertragsanbot prüfenhttp://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598
ist wie immer: der eine teil kann sich wünschen, was er will - wenn ihm der andere das nicht abnimmt, wird's nix. erst unterschreiben und dann motzen ist hingegen nicht so toll - aber selbst da gibt's rücktrittsfristen gem. kschg. |
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der Vertrag ist OK...nur dort steht nix von den Aufschlägen für die Sonderwünsche. Das haben wir durch Zufall herausgefunden. (Zu einem Angebot wurde irrtümlich die interne Kalkulation mitgeschickt)
Aber Danke für die Info, ich werde den VKI mal kontaktieren. |
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wenn's nicht vereinbart wurde, ist es auch nicht vertragsgegenständlich - und damit wäre es zusätzlich zu verhandeln, da ansonsten nur die normalen kosten zu verrechnen gewesen wären. |
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@scuba - Versteh nicht ganz die rechnung.
Wenn ich einen Sonderwunsch habe, dann werd ich diese Leistung (zu 100 % ) bezahlen müssen. Wenn ich was nicht in Anspruch nehme, zahl ich gar nix dafür. |
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@gdfde - Wenn ich aber für eine Leistung, die beim Baumeister EUR 10000.- kostet, beim Bauträger EUR 14000.- zahle, dann passt für mich die Relation nicht. Eines ist mir schon klar, der Bauträger will für seine Arbeit (muss ein Angebot einholen, und die Rechnung legen, bzw. an die Baufirma zahlen) entlohnt werden. Aber dafür 40% Aufschlag zu verlangen, erscheint mir zu viel.
Mit meiner Frage/Beitrag würde ich gerne herausfinden, ob diese 40% üblich sind. Einige Sonderwünsche können leider nicht nachträglich mit anderen Firmen ausgeführt werden.(zB FBH FBH [Fußbodenheizung], Kellerisolierung, Fenster, etc.), da ist man an den Bauträger gebunden. |
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@scuba - also unser gu hat einen aufschlag auf fremdfirmen von 15%. ist aber glaub ich etwas anders als wenn man mit bauträger baut.
lg fruzzy |
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Bauträgeraufschlag - üblich ist es nicht. Es gibt BT die überlassen dem GU die Sonderwunschabwicklung (nach positiver Zustimmung).
Durch den Zuschlag wird jedoch auch die Haftung übernommen. Die Änderung der Pläne könnte auch damit abgegolten sein. |
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das ist so beim gu - es gibt immer ein vor, und ein nach, der unterschrift! drumm immer erst unterschreiben biss alles fix ausgemacht ist! |
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Wenn der Bauträger auf die Baufirmen-Rechnung, die er bekommt, schulmäßig seine tats. Kosten aufschlagen will, könnte er schon an die 25-30% herankommen, weil die Honorare und Nebenkosten von den Baukosten (BAK) berechnet werden. DH zB der Architekt bemisst sein Honorar in % von den BAK - auch von den Sonderwünschen, weil sie ja vom Arch. auch beplant werden müssen (Einarbeiten in die Pläne, Abstimung mit E- und HLS Planung etc.). Zzgl. Gewinn sind das dann 40%. Dieser "schulmäßige" Aufschlag ist am Markt aber vermutlich undurchsetzbar. Im GU-Bereich sind 8% Aufschlag üblich. |
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@scuba - die frage ist doch nur, ob du das zahlen willst oder nicht.
unser GU wollte teilweise auch aberwitzige preise für änderungen und "sonderwünsche". die preise hab ich immer auf marktüblichkeit geprüft und dort wo es zu teuer war gemeint, ich mach's selber oder mit einer anderen firma. auf einmal waren die "aufschläge" dann weg... lg nymano. |