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.wieder mal: Bundesland????
Es gelten die landesgesetzlichen Bestimmungen der Bauordnungen. |
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@Karl10 - ... es handelt sich um Niederösterreich.
Das dafür landesgesetzliche Bestimmungen gelten könnte, hatte ich mir ursprünglich auch gedacht. In der niederösterreichischen Bauordnung und in der Bautechnikverordnung ist darüber jedoch nichts zu finden. Noch ein Tipp wo darüber was zu finden sein kann ? PS: Die Gemeinde hat auch keine Meinung dazu. |
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garage...darf nicht in oberflächenwasser entwässert werden. für die entwässerung meiner parkplätze und einfahrt ohne ölabscheider in einen öffentlichen bach war es kein problem die wasserrechtliche genehmigung von der BH zu bekommen. |
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@rex - Wie kommst drauf, dass es da nichts gibt????
Siehe NÖ Bautechnikverordnung: § 160 Fußböden in Garagen sind - flüssigkeitsdicht, wannenförmig oder mit einem Gefälle zu Sammelgruben, Sammelrinnen oder zu einem Kanaleinlauf mit angeschlossenem Öl- bzw. Benzinabscheider auszubilden und .... Alles klar?? Die Parkplätze und Fahrwege von cc9966 sind wieder eine ganz andere Geschichte, dabei handelt es sich nicht um eine "Garage"; bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! |
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@Karl - Ok. Danke. Das hatte ich übersehen.
Grüße, Klaus |