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abg von banken: berater-elchtest

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  •  creator
21.2. - 22.2.2009
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dass agb nur dazu dienen, die rechte der kunden mit legalen und teilweise illegalen (gesetzwidrigen) klauseln zu beschneiden, ist bekannt. das ist im ganzen wirtschaftsleben so und da bilden banken keine ausnahme.
http://synergy51.safe-dns.net/~kolba/development/typo/test/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1235&cHash=39a48231a2

da man aber sonstwo die agb recht leicht wegverhandeln kann (vgl.richard lugner's autokauf für's betti-hasi), zeigen sich banken da vorab wenig flexibel.

allerdings haben alle berater eine umfassende aufklärungsverpflichtung - nicht nur banken.

jetzt das faszinierende: an der eigentlich "aufgelegten" frage/bitte: "bitte erklären sie mir punkt für punkt, was in den agb drinsteht und was das für mich bedeutet? ich verstehe das nicht und möchte wissen, was ich unterschreibe." scheitern bis jetzt fast alle.
obwohl: die müssten doch froh sein, einen genauen und pflichtbewussten kunden vor sich zu haben - sind sie aber nicht.

die reaktionen reichen vonn verstörung, unverständnis bis (meist) totaler panik - besonders, wenn was ganz anderes mündlich verhandelt wurde.
ich verstehe das gut. mir sind die - bewusst schwammig gehaltenen - begriffe wie "wichtige gründe", "wesentliche änderung der umstände" auch nicht klar bzw. halte die diversen fiktionen (z.b. für den zugang von willenserklärungen) für zumindest sehr grenzwertig.

nur: wie geht man mit solchen situationen um?
"geben sie bessere kondis und ich sag's nicht weiter." so irre das klingt- es würde funktionieren und ich staune.

zur info: die müssen das jedem erklären können, fragen reicht.

  •  creator
22.2.2009  (#1)
ich hab' schon öfter darauf hingewiesen, dass der effektivzinssatz nicht die ganze wahrheit ist (§33 bwg).

hier daher nochmal eine übersicht zur berechnung und bewertung von kreditanboten:

http://lfs.land-net.at/Downloads/Invest.pdf

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  •  pastis
22.2.2009  (#2)
super Unterlagen! - gut verständlich u. sogar mit Beispielen.

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