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Weder der Zimmerer, noch der Trockenbauer bestimmen den Brandschutz, sondern die Baubehörde. Ich vermute du hast eine BAubewilligung und in deinem genehmigten Einreichplan ist der Deckenaufbau im Detail gezeichnet/beschrieben. Das ist das, was du machen darfst. Wenn du davon abweichst, müsste man die genauen Details deines bewilligten Projektes kennen und dann entscheiden, ob die Abweichung tatsächlich bewilligungsrelevant ist, oder sich ohnehin im bewilligten Rahmen bewegt. Das mal als 1. Ansatz zu deiner Frage. Als zweiter Punkt wäre anzuführen, dass unter der Voraussetzung, dass dein Gebäude nach OIB der Gebäudeklasse 1 zuzuordnen ist, für deine Decke keinerlei Brandschutzanforderungen gelten - kannst also machen, was willst. Müsste man aber zur Sicherheit noch das Bundesland wissen. |
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Hallo Karl Danke für deine Antwort Bundesland Steiermark lg |
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Stimme ich voll zu! |
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Was ich oben im Punkt 2. gesagt habe, gilt auch für die Steiermark! |