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Kann mir da keiner weiterhelfen? |
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Sollte die beabsichtigte Kauffläche Teil eines anderen Grundstücks sein, ist es notwendig, diese Abtrennung planlich und in der Natur durch einen Vermesser durchführen zu lassen. Kostet schon mal was. Dannach diese Unterlagen bzw. den geplanten Grundkauf der Grundverkehrsbehörde (Gemeinde) zur Genehmigung (nach den einschlägigen Landesgrundverkehrsgesetzen) vorlegen. Dannach den Vertrag beim Grundbuch zur Einverleibung einreichen. Dazu kommt noch die Vergebührung beim Finanzamt. Beim Bauamt selbst ist m.W. nichts einzutragen. fg |
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Danke für die Antwort.
Die Kauffläche ist ursprünglich LNF und würde günstig an unser Grundstück anschließen. Im Prinzip sind alle 3 Eckpunkt bereits dokumentiert, deshalb wäre eine Vermessung nicht unbedingt notwendig, oder? In der Bildmitte unser Baugrund hier rot markiert die Kauffläche |
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M.W. braucht es bei einer Grundstücksteilung (um eine solche handelt es sich hier ja) IMMER eine Vermessung durch autorisierte Vermesser. Dafür sind diese ja da (und lassen sich das auch gut bezahlen!). Diese hier(selbst vorgenommene "Vermessung") erfüllt mit Sicherheit nicht die erforderlichen Vorraussetzungen für die grundbücherliche Einverleibung (exakten Koordinaten im Bezugssystem der Vermessung, ...) fg |