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Also die Versicherungssumme ist nach den "Bedürfnissen" deiner Hinterbliebenen auszulegen. Ich kann dir erzählen wie es bei mir ist: Das Bedürfnis meiner Hinterbliebenen (Frau und Kind) ist es, nach meinem Tod die gesamte Restkreditsumme unseres gemeinsamen Hauses tilgen zu können. Das heißt bei uns ist die Versicherungssumme immer annähernd gleich mit der Restkreditsumme. Und nach Ende der Kreditlaufzeit läuft auch die Versicherung aus. (Versicherungssumme veringert sich automatisch jährlich um den Betrag X bis die Summe 0 ist.) Ob meine Frau im Ernstfall die ausbezahlte Summe in den Hauskredit steckt ist aber ihr überlassen. Ich würds ihr aber raten 🙏. Also ausgesorgt haben meine Hinterblieben leider nicht. Dazu müsste ich die Versicherungssumme deutlich erhöhen was sich logischerweise in der monatlichen Prämie niederschlägt. Kurz um: Wenns mich brackt, dann ist das Haus abbezahlt. Nicht mehr und nicht weniger. 1 |
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Hallo STEBEA, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Das ist auch die Hauptmotivation zum Abschluss einer Risikoablebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Du hast eine klassische Kreditrestschuldversicherung, die üblicher Weise in Summe und Laufzeit gleich wie der Kredit ist. Die Versicherungssumme fällt bei dieser Variante jedes Jahr analog der Kredittilgung und bilanziert am Laufzeitende mit Null. Für die korrekte Berechnung ist u.a. auch der korrekte Kreditzinssatz maßgeblich erforderlich. Es macht nämlich einen großen Unteschied, ob sich die Summe aufgrund 1% FIX oder 3,5% verringert. Leider sieht man das aber so gut wie nicht am Markt. Online ist es schwierig, weil dich danach keiner fragt, und analog durch einen physischen Betreuer wird diese Frage oftmals nicht gestellt aufgrund Prämiennachteil (je höher der angegebene Zinssatz, umso höher die Prämie). Sondertilgungen beim Kredit erhöhen das GAP zugunsten der RAV. Um wäre eine Versicherung mit konstanter Summe vorteilhafter, ist aber die klar teurere Variante. Die Prämie hängt u.a. von der Höhe der Versicherungssumme, der Laufzeit, dem Einstiegsalter, persönlichem Berufs- und Freizeitrisiko, dem Deckungsumfang und dem biometrischen Risiko ab. Je jünger man bei Abschluss ist, desto geringer die monatliche Zahlprämie. Diese wird auf die gesamte Laufzeit eigehoben, hingegen ist die Versicherungsdauer bei der fallenden Variante länger als die Prämienzahldauer. Ich persönlich würde (bzw. habe) rund 50.000 € bis 100.000 € höher abschließen (abgeschlossen), sofern es sich um eine ernsthafte Absicherung über den offenen Kreditbetrag hinaus handeln sollte. Bei beiden Varianten werden bis zu einer gewissen Versicherungssumme nur Gesundheitsfragen fällig. Wird diese Summe überschritten, werden weiters umfangreiche ärztliche Fragebögen und Tests erforderlich. Unter anderem EKG, laborchemische Untersuchungen des Blutes (auch HIV-Test), usw. Lg |
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wir haben einen wechselseitigen Ablebensschutz über 10 Jahre (gerade verlängert um 10 Jahre), der ca. die momentan aushaftende Kreditsumme deckt. In ein paar Jahren blieben dann auch was über, aber ich seh's als Versicherung. Die ersten 10 Jahre haben 90€/Jahr gekostet, die zweiten 10 Jahre kosten jetzt ca. 200€/Jahr. (Ablebensschutz 100k). |
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Ev. 1 mit fallender summe (kredit), 1 konstant + wertsicherung (familie). Einfach mal durchrechnen lassen, ab einem gewissen alter wird es massiv teurer. Dann muss man abwiegen ob man die teuersten letzten 3 jahre braucht/haben will. Lieber länger als zu kurz, ev. bekommt man in 10 jahren keine neue mehr (vorerkrankungen). |
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Ja das Haus ist ein Thema. Bei mir ist es halt so, dass ich den Großteil des Einkommens reinbringe und ohne dem Geld besonders die Kinder sicher auf viel Verzichten müssten, was ich nicht will. Eine Summe welche den Hauskredit abdeckt macht schon Sinn, nur hatte ich das Glück einen Fixzins abzuschließen 1% und hoffe doch das meine Frau hier nicht frühzeitig rückführt :D, sollte es schlagend werden. |
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grundsätzlich hört sich das für mich nach 2 Produkten an 1. eine Versicherung die sinkt und den Kredit spiegelt, das berühmte schuldenfrei 2. eine konstante wertgesicherte Ablebensversicherung die einen Polster bereitstellt im Extremfall das das Leben relativ "normal" weiterlaufen könnte |
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Eventuell auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Wenn man zum Pflegefall wird, dann ist das fast noch belastender für die Familie. BU-Versicherungen sind aber auch um einiges teurer... |
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Bei der Berechnung der notwendigen Absicherung sollte man nicht auf die dann fällige Witwen- und Waisenpensionen der Pflichtversicherung vergessen. Gerade wenn das Einkommen ungleich verteilt ist (d.h. die Witwenpension wird dann auch nicht gekürzt) und die Kinder älter sind (d.h. der verstorbene auch schon entsprechend Pensionsansprüche gesammelt hat), ist das eine nicht zu vernachlässigende Summe pro Monat (und wenn der Fall früh Eintritt, ist die Gesamtsumme dafür über die dann sehr lange Laufzeit auch nennenswert). Auch etwaige betriebliche Pensionsversicherungen haben in der Regel eine solche Komponente. Rein finanziell wird es, in Bezug auf die Pflichtversicherung, wohl meist besser sein wenn der Hauptverdiener verstirbt und nicht "nur" berufsunfähig wird. Also ja, so eine private Absicherung wird sehr oft sinnvoll sein, aber auch jenseits der selbstbewohnten Immobilie spricht einiges für eine abfallende Absicherungssumme. |
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Wir haben (so wie viele Andere auch) eine Risikoversicherung in Höhe der Kreditsumme. Wichtig ist, wenn was passiert, dass sich der Andere das Haus noch leisten kann. Zusätzlich haben wir beide jeweils eine Ablebensversicherung, wo je ca. 6k drinliegen - das soll die Kosten des Ablebens (Begräbnis, Zehrung, etc.) abdecken. Da kommt nämlich im Falle des Falles auch einiges zusammen. Auch laufen unsere 2 Konten auf beider Namen, damit im Todesfall nichts gesperrt und in die Nachlassenschaft laufen kann. Beide mitte 30, keine Kinder (Kinderplanung auch abgeschlossen 😉) |
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wir haben eine reine ablebensversicherung beiderseits - versicherungsumme 250k - läeuft bis zum 75er. warum? weil zum zeitpunkt des abschlusses das gesetz noch erbe nach oben vorgesehen hat und ich im ablebensfall die schwiegermutter und der partner im ablebensfall die kinder auszuzahlen hat. btw. nicht verdienende mütter finanziell zu ersetzen kann teuer werden. also nicht nur den hauptverdiener absichern |
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Eine Frage dazu - muss man der Versicherung melden, falls sich der Zinssatz geändert hat/man umgeschuldet hat? Wie ist es mit Sondertilgungen? |
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Das Problem dabei ist, dass die Versicherung eine Momentanaufnahme (Prüfung bei Abschluss mit dem da angegebenen Zinssatz) ist, eine Änderung vermutlich nicht möglich ist ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung und dem dann aktuellen Alter --> teurer. Alternativ: das GAP mit einer zweiten, kleineren schließen. |
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