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"Der Bürgermeister will nicht" ist jedenfalls kein Grund. Wenn er motiviert ist, findet der Bürgermeister allerdings möglicherweise noch rechtlich haltbare Gründe, um euch den Bau zu verwehren. Und ich würde generell überlegen, ob man sich mit dem Bürgermeister wirklich anlegen will. Zuerst würde ich mit dem Bürgermeister nochmal das Gespräch suchen und seine Beweggründe herausfinden. Vielleicht lässt sich ja im Guten eine Lösung finden. |
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Als Baugrund ist das ganze aber gewidmet? Und gibt's einen Bebauungsplan? |
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Nein, die Flächen sind nicht als Baugrund (m. W.) ausgewiesen, liegt auch kein Bebaungsplan vor. Diese sind abgelegen, umgeben von Wald und Wiesen. Daher ist die große Fläche als Freiland ausgewiesen, welche wir bewirtschaften wollen, sind jedoch keine Landwirte. ![]() Habe ein Bild angehängt, dort ist die verbuschte Fläche markiert. |
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Da wäre ich vorsichtig, hört sich überhaupt nicht gut an. |
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Welche Bedenken hast Du, bin froh über jede Rückmeldung/Information. |
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Naja, wenn es kein Bauland (sondern vermutlich Grünland) ist, darf dort nicht gebaut werden und es gibt keine Baubewilligung. Wenn es ein Gebäude im Grünland ist, kann man auf Basis der Bauordnung dieses ggf. Erweitern/Renovieren. Der Grund dafür ist, dass im Grünland i.d.R. keine Infrastruktur für Häuser (Wasser, Kanal, Strom, Telekommunikation, Straßen, Schneeräumung, ...) existiert. Wenn es das einzige Haus ist, kostet das die Gemeinde übermäßig viel Geld - da ist verständlich, wenn die Gemeinde das nicht will. Auch die Unterhaltung dieser Infrastruktur kostet viel Geld. |
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Der Bürgermeister ist Baubehörde erster Instanz. Wenn er euch mitteilt, dass er nicht will, dass dort gebaut wird bzw. umgewidmet wird, dann könntet ihr gegen den Bescheid eine Beschwerde einlegen. Ist es eine Privatstraße, die zu dem Grund führt? Strom-, Kanal- und Wasseranschluss sind schon vorhanden? Könnte mir vorstellen, dass sonst die Kosten für die Gemeinde recht hoch sein würden. Da wäre die Abgabe, die ihr für die Aufschließung zu leisten hättet, ggf. nicht kostendeckend. |
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Strom und die Telekommunikationsleitungen sind am Grundstück vorhanden. Wasser über Brunnen (vorhanden) und Kanalisation mittels Grube bzw. Kleinkläranlage. Das ist bei den Häusern in der Umgebung analog gelöst. Die Kanalisation ist ca. 300m weiter weg vorhanden, aber aufgrund der Umgebung nur mit Aufwand lösbar. |
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Es ist eine Gemeindestraße. Von der Gemeinde brauchen wir nichts :) |
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Wenn es eine Gemeindestraße ist, dann ist die Gemeinde für die Instandhaltung, Winterdienst, Reinigung etc. verantwortlich. Das ist nicht nichts 😀 Aber wie @christoph1703 schon geschrieben hat: am besten ihr redet nochmal mit ihm über seine Beweggründe. |
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Wir sind hier im Baurecht, es geht da nicht um persönliche Befindlichkeiten des Bürgermeisters oder Entscheidungen aus einer Laune heraus.. Es gibt einen Flächenwidmungsplan, an den sich die Baubehörde zu halten hat. Liegt der Bestand im Freiland gibt es wiederum mehrere Aspekte die zu beachten sind. Ich kenne jetzt das Steiermärkische Raumordnungsgesetz nicht aus der Praxis, habe aber kurz reingelesen. Im Rahmen des Betriebes einer Land-/Forstwirtschaft ist viel möglich - siehe dazu § 33 Abs 4 StROG 2010. Ohne Land-/Forstwirtschaft sind die Möglichkeiten hingegen sehr eingeschränkt (§ 33 Abs 5) und hängen auch davon ab, ob das bestehende Gebäude im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit errichtet wurde. Hier ein ähnlich gelagerter Thread zur Lektüre: https://www.energiesparhaus.at/forum-ist-abbruch-und-neu-bauen-erlaubt-stmk/64801 |
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zumindest in OÖ muss man auch ab einer gewissen Größe der Landwirtschatlichen Nutzfläche einen entsprechenden Facharbeiter nachweisen, egal ob du dann verpachtest, verbuscht lässt oder eine kleine Farm machen willst. Evtl. kann das auch noch ein Hindernis werden. |
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Man braucht vor Amtsträgern keine Angst haben, ich habe auch unseren Bürgermeister bei einer Verhandlung vorgeführt, weil ich einfach gleich zur zweiten Instanz sprich BH gegangen bin, schlussendlich konnte er nur zusehen... Wenn der Bgm nein sagt geht zur nächsten Bauinstanz die bewertet das ganze tendenziell objektiver |
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BH?? Die BH ist keine Bauinstanz. Entweder du verwechselst das Land mit der BH oder du versuchst uns hier einen "Bären" aufzubinden. Ich sehe 2 Probleme. Zum einen, es ist kein Baugrundstück. Zum anderen betreibt ihr keine Landwirtschaft weßhalb ein Sternchenbau auch nicht möglich sein wird. Wenn der BGM nicht möchte, wird wohl auch keine Umwidmung, welche zumindest mal die Mehrheit im Gemeinderat benötigt, stattfinden. |
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In der Rechtslage kann die 2. Instanz vermutlich auch nicht anders handeln... |
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Vielen Dank euch allen für die Rückmeldung. Gestern kam vom Makler: "Die Eigentümer wollen bzw. werden es nicht darauf beruhen lassen, da es ja ein Gebäude, Hausnummer sowie vor einigen Jahren sogar schon einen bewilligten Bauplan gegeben hat (Mittlerweile leider abgelaufen)". Ich habe den bewilligten Bauplan angefragt - mal schauen. |
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