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Unbedingt Kaufvertrag machen. Und das Wort Ablöse nicht verwenden.
Dann passt das |
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und such Dir vertrauensvolle Leute aus... unser Nachmieter sagte zu allem Ja und Amen und als er die Wohnung hatte, war er plötzlich dumm wie Stroh. |
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"Erlaubt" ist den Zeitwert zu verlangen. Bei Küchen geht man von ca. 10% Wertverlust pro Jahr aus (wobei auch nach 12 Jahren noch ein Restwert angenommen wird), bei anderen Möbeln von ca. 20%. Wenn eure Wohnung halbwegs begehrt ist würde ich den Interessenten ggü einfach festlegen was ihr drinnenlasst und was ihr dafür haben wollt - wer da dann schon feilscht ist als Nachmieter eh zum vergessen (der streitet auch nach Zusage seinerseits noch mit Euch rum). Ich würde eine Art Nachmietervertrag aufsetzen wo drinnensteht dass ihr die anderen als Nachmieter bekanntgebt und die anderen die Wohnung von Euch übernehmen und die von Euch drinnen gelassenee Einrichtung euch abkaufen. Die Einrichtung würde ich nicht exakt auflisten sondern nur die größten Brocken (z.B.: "unter anderem die Einbauküche samt Geräten, den Wohnzimmerverbau sowie Innenjalousien an dne meisten Fenstern"). Und natürlich keinen Betrag reinschreiben. Diesen Vertrag unterschreiben lassen BEVOR ihr bei der Genossenschaft die Nachmieter bekannt gebt! ganz ganz wichtig - niemanden in Erwägung ziehen bei dem ihr ein ungutes Gefühl habt oder der als "Streithansl" oder gar "Schurke" bekannt ist. Natürlich auch keinen der bereits einmal wegen "verbotener Ablöse" einen Vormieter belangte.... |
Es gibt keine Grenzen - was ist wenn du Marmorküchenplatte mit Küppersbuschgeräten in Team7-Küche hast - und das ganze erst 1 Jahr alt ist?
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Hallo stecri, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: ablöse (möbel) genossenschaftswohnung |
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