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also mir persönlich würde das sparbuch beim notar hinterlegt genügen. natürlich nur mit auszahlung nach deiner bestätigung.
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@ humi - nicht ich müsste das Sparbuch hinterlegen, sondern die Baufirma. Ich müsste eine Anzahlung leisten und im Gegenzug als Absicherung für mich würde eben das Sparbuch in voller Höhe der Anzahlung für den Fall der Fälle beim Notar hinterlegt werden.
lg tom |
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Kosten Notar? - Der macht das ja auch nicht für Luft & Liebe <=> Kosten Bankgarantie.
Frage wäre auch die Betragshöhe - beim Namenssparbuch (über 15 TS) Verfügung nur mit Unterschrift = Baufirma muss das Sparbuch auf deinen Namen eröffnen, den Anzahlungsbetrag darauf einzahlen, der Notar dann das Vertragswerk, wann und unter welchen Umständen du das Buch bekommst / darüber verfügen kannst. Das wird dann beim Notar hinterlegt, nachdem du bereits die Anzahlung an den Bauunternehmer geleistet hast. Macht er dann hoffentlich auch zuverlässig. Bei einem Losungswortsparbuch (unter 15TS) ginge Verfügung mit Buchvorlage, Legitimation & Losungswort durch den Inhaber. Da wäre dann aber rein theoretisch eine Verlustsperre trotz Hinterlegung beim Notar (Bank weiß davon ja nix) möglich, mal abgesehen von den Fristen. Klingt ein bisserl sehr umständlich und ob' s kostenschonend ist - tja. Käme die Anzahlung von Dir in Form eines Sparbuches direkt so quasi als Ersatz für die Garantie - okay, aber so... Umgekehrt - Bonität Bauunternehmer / Reputation ist okay? Ev. Bankgarantie umgekehrt, damit Anzahlung nicht futsch ist, Thema Haftrücklass Kann möglicherweise einen Grund haben, dass er es so haben möchte wie beschrieben. |
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ach nö, um dir entgegenzukommen.wollen's jetzt auch noch eine anzahlung und du sollst den notar pecken - hat sie der nicht mehr alle?
http://www.energiesparhaus.at/forum/27117 ich hab' das schon zig mal geschrieben - die haben bei einem werkvertrag gar kein recht dazu, eine anzahlung zu verlangen! mich wundert ja immer wieder, wie viele noch auf den deppenschmäh reinfallen. max. kannst - um denen entgegenzukommen(!) - einer bezahlung nach baufortschritt (="abteilungen") zustimmen und da bist angesichts des konkursrisikos in der baubranche schon mega-großzügig, weil du als konsument damit anteilsmäßig auf dein zurückbehaltungsrecht nach §1052 abgb verzichtest - dein bestes druckmittel! http://www.verbraucherrecht.at/cms/uploads/media/Werkvertrag_-_Maengelruege_und_Verbesserung.pdf die fth-threads mit den dämlichen versuchen zur bankgarantie brauch' ich da jetzt nimmer verlinken, oder? |