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Abstand Dachfenster zu Grundstücksmauer

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  •  kikimba
12.5.2012 1
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Hallo!
Wir bauen in geschlossener Bauweise in NÖ. Unsere Frage betrifft Dachflächenfenster am schrägen Dach, die zum Nachbar gerichtet sind, und zwar wie weit diese mindestens von der Grundstücksgrenze entfent sein müssen. Ich weiss, dass vertikale Fenster wegen Brandschutz mind. 3m zur Grundstückslinie entfernt sein müssen, aber wie verhält es sich mit Dachfenstern, können die nich näher ran gebaut werden und hängt die Distanz nicht auch von Dachwinkel ab?
danke schon mal,
kikimba

  •  towei
12.5.2012  (#1)
Auszug aus der NÖ Bautechnikverordnung:
Dachöffnungen und Dachaufbauten sind in Dächern mit traufenseitigen Brandwänden (bei giebelständigen Gebäuden) nur
dann zulässig, wenn keine Gefahr einer Brandübertragung besteht.

Die OIB-Richtlinie 2 definiert es etwas genauer. Sie ist in NÖ zwar nicht gültig wird aber uU zur Beurteilung herangezogen wenn, wie in diesem Fall, in NÖ konkrete Angaben fehlen:

OIB-Richtlinie 2:
3.1.7 Dachöffnungen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten müssen in nicht mehr als 15 Grad geneigten Dächern mit traufseitigen brandabschnittsbildenden Wänden – horizontal gemessen - mindestens 2 m von diesen entfernt sein. Innerhalb dieses Abstandes dürfen nur Fixverglasungen in
der Feuerwiderstandsklasse E 30 angeordnet werden.

3.1.8 Bei mehr als 15 Grad geneigten Dächern und bei Dächern mit giebelseitigen brandabschnittsbildenden Wänden müssen Dachöffnungen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten von brandabschnittsbildenden Wänden – horizontal gemessen - mindestens 1 m entfernt sein.


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