Hallo,
ich habe eigentlich nur eine theoretische Frage, weil es mich interessiert. NÖ. Man nehme ein Grundstück mit einem Haus, das zu allen Seiten viel Platz zur Straße und zu den Nachbarn hat. Jetzt wird plötzlich eine Straße mitten durch das Grundstück gebaut und ein Hauseck steht quasi nur mehr 1,5m vom Gehtsteig entfernt. Wollte man jetzt einen Zubau bis (nahe) an die Grundstücksgrenze machen, kann man sich irgendwie darauf berufen, dass Seitens der Gemeinde schon nur mehr so ein geringer Abstand eingehalten wurde?
Wie gesagt ist nur theoretischer Natur, ich plane weder Zubau noch sonstiges, mich reizt lediglich die Überlegung.
Vielen Dank :)
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