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Hi, im Zweifel auf der Gemeinde Fragen, aber mir wäre nichts bekannt was dagegensprechen würde, ich bin mir aber jetzt nicht sicher wie das mit der Höhe ausschaut.
Habe schon einmal erlebt dass es jemanden verboten wurde sie am Haus zu installieren, da dann das Haus zu hoch wäre ... ich konnt mir das auch nicht vorstellen, aber war so in einem Ort in Tirol ... lg |
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@mirli2 - Erinnere ich mich richtig, dass du in NÖ bist??
Wenn ja: Es gibt keine Vorschrift für den Abstand, d.h. kann direkt an der Grundgrenze beginnen. Es gibt auch keine speziellen Bestimmungen fürs Garagendach oder fürs Hausdach. Aufpassen musst allerdings unmittelbar neben der Grundgrenze wegen der Belichtung für den Nachbarn. |
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JAdanke, Karl, bin in aus NÖ.
Ok, dann fahr ich noch einmal zur Gemeinde. Ich erkundige mich dort eh immer über alles, trotzdem ist es ganz angenehm auch (vorher) hier zu fragen, man mag nicht ganz unwissend am Amt erscheinen. Höhe ist ein gutes Argument, die Anlage nicht am Hausdach zu machen. |
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