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Hat da niemand Ahnung davon? |
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Mit diesen wenigen Angaben deinerseits wird auch keiner was sagen können. Du schreibst vom Garten und dann wieder von einer "Mauer". Welche Mauer? Ist das bereits eine Stützmauer, die die Höhendifferenz von 1m abdeckt? Wie groß wird der Pool? 1,5 m Tiefe werden (für die BAugrube) nicht ausreichen. Du brauchst ja auch eine Bodenplatte und drunter Rollierung. Wie gesagt: mehr Infos bitte oder am besten eine schöne Zeichnung mit Schnitten und Details. Letztlich: auch das Bundesland nennen (wegen allfälliger baurechtlicher Fragen) |
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Der Garten des NAchbarns ist ein Meter höher als unserer. Deshalb steht an der Grundgrenze eine Stützmauer, damit der Nachbar einen geraden Garten hat (da 1 Meter Höhenunnterschied). Pool wird 1,5Meter tief und die Baugrube dadurch um die 1,90Meter. Bundesland ist Niederösterreich. |
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Na, dann is die Antwort ja leicht und eindeutig: Ich geh mal davon aus, dass dein Pool nicht mehr als 50m³ Fassungsvermögen hat. Dann braucht er weder eine Baubewilligung, noch eine Bauanzeige, sondern ist ganz einfach "frei". Es kommen somit weder Bauordnung noch Bautechnikverordnung zur Anwendung und daher gibts auch keinen einzuhaltenden Abstand. D.h. du kannst den Pool überall hinbauen, wo du möchtest - auch direkt an Grundgrenzen! Ob das in deinem Fall auch ratsam ist, ist eine andere Frage: nämlich, ob du dir den Aufwand antun willst, unmittelbar neben der Nachbarstützmauer eine so große Baugrube auszuheben, ohne dass die Nachbarmauer zu Schaden kommt. Aber rein technisch geht heute natürlich fast alles. Man baut ja auch in geschlossener Bauweise neue Häuser unmittelbar neben bestehenden, mehrgeschoßigen Häusern. |
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Ja das es möglich ist weiß ich, danke. Ich würde den Pool mit 2 Meter Abstand zur Mauer errichten. Ich denke (oder hoffe) das reicht? Die MAuer steht seit fast 40 Jahren. Ich hoffe mal nicht, dass sich da noch etwas setzt? |
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Das wird dir hier aber keiner beantworten können. Da brauchts einen Bautechniker/Statiker vor Ort (Zustand, Ausführung der Mauer, Bodenverhältnisse usw.) Das hat nichts mit "setzen" zu tun, wenn du daneben auf 8m Länge 1,90 m tief weggräbst. Da schaffst du ja völlig neue Verhältnisse. Also: Fachmann vor Ort zu Rate ziehen! Und: Beweissicherung machen, wenn die Baugrube sehr nahe kommt. Eine 40 Jahre alte Stützmauer hat vielleicht jetzt schon ihre Mängel. |
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ok danke. irgendwo habe ich einmal aufgeschnappt, dass man 45Grad von der Maueroberkante zum Boden runter soll, unnd dort kann man graben. Finde dazu aber nichts. Da hätte ich 60cm "Reserve" |