Hallo,
ich habe 2 Fragen an die Baurecht-/Bebauungsplanspezialisten.
Wie weit muss lt. beigefügtem Bebauungsplan die Überdachung der Terasse von der Grundgrenze entfernt sein? Falls es darin nicht erwähnt ist, was sagt die Bauordnung (Bundesland OÖ).
Andere Frage, wie hoch darf eine Stützmauer an der Grundgrenze sein? Ist vermutlich egal ob Nachbargrundstück oder Bundesstrasse? Gibts hier "Schlupflöcher" (z.B. durchschnittliche Höhe darf angenommen 150cm nicht überschreiten) oder darf die maximale Höhe diese nicht überschreiten?
Danke für Eure Rückmeldungen.
lg Daniel
Gesamten Text anzeigen