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Uns wurde damals gesagt, wenn das Fenster so niedrig ist und außen zwischen Fenster und Boden mehr als 1m Abstand ist, dann muss es eine entsprechende Sicherung geben. Entweder Fixverglasung mit Sicherheitsglas oder versperrbares Sicherheitsglas. Auf jeden Fall Sicherheitsglas. mfg Dieter |
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die Parapethöher von 60cm macht Ihr aber nicht bei allen - Fenstern, oder?
Dann bekommt Ihr ein Problem mit der Arbeitsplatte in der Küche. Bei 60 ist eine Absturtzsicherung sicher Vorschrift. |
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@goaspeda: machen wir nicht überall.
aber reicht es wenn das fenster nur versperrbar ist? wir wollen nämlich keine stange od. franz. balkon. danke |
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@zim: -
Versperrbarer Flügel reicht nicht! Was ist, wenn du das Fenster zum lüften oder reinigen öffnest, und es fällt jemand heraus? Auch bei geöffnetem Fenster muss eine Absturzsicherung vorhanden sein. Wann braucht man denn die Absturzsicherung? Nicht weil du mit Anlauf einen Köpfler ins Fenster machst um es zu testen, sondern weil a) du stolperst (zb auch während des Fensterputzens, oder wenn der Flügel zum lüften geöffnet ist) b) du Besuch hast, und ein unwissender oder besoffener Gast sich dort bei der Brüstung anlehnt c) wenn deine Schwester zu Besuch kommt, und ihre 3-jährige Tocher dabei hat, die um unbeobachteten Moment dort raufklettert d) usw usw... Wenn was passiert, ist aber wirklich niemals der Kunde, der betrunkene Gast, das Kleinkind usw. Schuld, sondern es geht nur mehr darum: "Warum hat die Fensterfirma das so gemacht? Das kann ja nicht sein, dass dort keiner mitgedacht hat und keine sichere Lösung eingebaut hat!" Der Verkäufer ist mit einem Fuß bereits im Häfn, noch bevor das Fenster eingebaut wurde. De facto wird dir das auch keiner verkaufen, weil viel zu gefährlich! Der versperrbare Griff ist auch keine Absturzsicherung. Sondern er sagt nur, dass das Fenster im versperrten Zustand nicht geöffnet werden kann. In der Regel steckt dann dieser Schlüssel ständig am Fenstergriff, sodass eh jeder das Fenster öffnen kann, und die Absturzsicherung ist ad absurdum geführt. Das funktioniert noch nicht mal mit einem abnehmbarem Griff ("Steckgriff"), weil kein Mensch den jeden Tag abnimmt und extra wo verstaut, wo ihn niemand fnden kann. Selbes gilft für Drehsperren, etc. Lösungsvorschlag A), weil du ja weder externe Absturzsicherung wie Geländer oder Scheibe haben willst: Wenn möglich im EG, falls das auch lüftungstechnisch kein Problem darstellt -> Fixverglasung mit absturzsicherem Glas -> VSG. Im OG wird das es nicht gehen, weil du dort nicht putzen dazu kommst. Lösungvorschlag B) Verzichte auf die Brüstungshöhe 60 cm, sondern geh gleich bodentief, oder auf 20-25 cm Einbauhöhe! Vom Boden bzw. ab 20-25 cm nach oben Fixverglasung mit absturzsicherem Glas, darüber ein öffenbarer Flügel (zwecks Lüften usw.) Lösungvorschlag C) Vergiss auf das ganze und kauf ein "normales" Fenster in "normaler" Einbauhöhe, zumindest im OG. Das was du vorhast, ist theoretisch und praktisch ein Blödsinn: Denn du hast nicht bedacht dass ein Fenster auch auch einen Rahmen hat, es ein Fensterbankanschlussprofil gibt, und man auch eine gewisse Einbauluft braucht. Bei deiner Anfrag mit 60 cm Einbauhöhe ergibt sich (großzügig gerechnet) eine Unterlicht mit 15 cm Glas. Das ist ein kleiner Streifen, der für absolut nix ist. Das Fenster wird nur unnötig teurer und der Wärmedämmwert rasselt in der Keller, weil du unnötig viel Rahmenanteil hast (verglichen mit der "Idee" mehr Glasfläche zu haben".) Fazit: Entweder die Unterlichte gleich bis ganz runter oder bleiben lassen! |
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Hallo zim, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Absturzsicherung |