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gilt hier nicht irgendwie das prinzip des "öffentlichen interesses" durch die gemeinde?
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Ich sehe das so, wenn die Gemeinde das Wegerecht bereits eingetragen hat, würde Ihm der Zubau ohnehin nicht mehr genehmigt werden, wenn er zu nah ran kommt. Das sollte Ihm vielleicht das Bauamt mitteilen. Somit wird sein Hauptargument im Keim erstickt. Und wer sagt das er im Straßenbankett und halb in die Straße nicht parken kann und darf? |
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Habts schon mit der Gemeinde gesprochen? - Und hat die Interesse, die Straße zu bekommen (was ich eher bezweifle...)?
Das würd ich mal machen... und bei Zusage durch Gemeinde kann der 1/6-Besitzer ja mal seine Anliegen vorbringen... Habens ja nicht, wenns noch ne Privatstraße is - ode seh ich das falsch? BTW werden da Kosten anfallen... Umwidmungsverfahren inkl Übernahme ins öff. Gut, evtl Teilungsplan (wenn noch nicht vorhanden), Grenzverhandlung usw usf! Habts Euch da schon schlau gemacht? ng bautech |
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danke erstmals für die Antworten.
vorgespräche mit der Gemeinde haben schon stattgefunden und sie wäre zumindest nicht abgeneigt einer Übernahme gegenüber. Kostenmäßig und was beim Weg noch alles zu machen wäre ist natürlich noch zu klären. Wegerecht gibts keines. ...wird noch ein schwieriger Weg... |