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Grundsätzlich sind keine Änderungen im Vergleich zum Einreichplan erlaubt. Sowas verjährt auch nicht. Also am besten eine Änderung beantragen und das Haus genehmigen lassen. Wenn die Bauordnung eingehalten wurde, dann geht das recht problemlos. Problematisch wäre es nur, wenn das Haus in der Form nicht der Bauordung entspricht, z.B. weil eine Abstandsfläche nicht eingehalten wird. Dann kann es soweit kommen, dass man da was Rückbauen muss (oder dem Nachbar Grund abkaufen muss, etc.). |
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Hallo Seiri84, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Abweichungen vom Einreichplan |
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Das würde ich aber nicht selbst machen nach dem Kauf sondern die Verkäufer sollten das noch vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrags selbst erledigen (könnte man im Anbot festhalten, Bedingungen für Zustandekommen des Kaufvertrags). So etwas im Nachhinein vom Verkäufer zurückzufordern ist immer schwierig. Im schlimmsten Fall kriegst von der Behörde einen Abrissbescheid, dieses Risiko brauchst du nicht übernehmen. |
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Danke euch beiden für die schnelle Antwort. Sowas in die Richtung habe ich mir schon gedacht. Das Haus sollte soweit ich das beurteilen kann der Bauordnung entsprechen, wir werden das mit dem Verkäufer klären. Danke auch für den Tipp mit dem Festhalten im Anbot, so werden wir es machen. LG Seiri |
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Wir hatten beim Grundstückskauf eine komplexe Situation, waren sehr froh dass wir Anbots- und Kaufvertragserstellung UNSEREM Anwalt überlassen haben. Such dir jemanden, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist. Viel Erfolg! |