Wenn wir nun an Stelle der im Zuge der Einreichung für Neubau bewilligten Zaunes (Alu-Lamellenzaun) nun doch lieber einen Doppelstabmatten-Zaun errichten wollten, muss man das ...
- beim Bauamt anzeigen oder vom Bauamt bewilligen lassen?
- vorab?
- Sind erneut Zeichnungen vorzulegen, auch wenn die Höhen ziemlich gleich bleiben (hängt aber natürlich bei 6 Prozent Hanglage auch ein wenig von der Positionierung der Steher ab)?
In der Baubeschreibung steht übrigens nur: "Einfriedung: Zaun auf Stahlbetonsockel nach statischer Erfordernis, Ausführung lt. <Einreich->Plan".
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