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Änderung der Einfriedung (Zaun) anzeige-/bewilligungs-pflichtig? [NÖ]

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  •  chris72
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.3.2023 0
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Wenn wir nun an Stelle der im Zuge der Einreichung für Neubau bewilligten Zaunes (Alu-Lamellenzaun) nun doch lieber einen Doppelstabmatten-Zaun errichten wollten, muss man das ...
  • beim Bauamt anzeigen oder vom Bauamt bewilligen lassen?
  • vorab?
  • Sind erneut Zeichnungen vorzulegen, auch wenn die Höhen ziemlich gleich bleiben (hängt aber natürlich bei 6 Prozent Hanglage auch ein wenig von der Positionierung der Steher ab)?

In der Baubeschreibung steht übrigens nur: "Einfriedung: Zaun auf Stahlbetonsockel nach statischer Erfordernis, Ausführung lt. <Einreich->Plan".



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