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·gelöst· Änderung der persönlichen Verhältnisse

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  •  Aquila
  •   Bronze-Award
1.4. - 2.4.2024
10 Antworten | 9 Autoren 10
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Hallo,

ich hätte eine Frage, im Kreditvertrag steht folgender Absatz zu Änderungen der persönlichen Verhältnisse:
Der Darlehensnehmer und allfällige Mithaftende sind verpflichtet, den Darlehensgeber während der Darlehenslaufzeit von wesentlichen Veränderungen der Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu verständigen.
Jetzt stellt sich für mich die Frage was fällt alles darunter?
Bezieht sich das auf Arbeitslosigkeit? Was ist wenn man von Vollzeit in Teilzeit wechselt?
Oder ist damit gemeint wenn beide Partner arbeiten und auf einmal ein Elternteil in Karenz geht?
Muss ich ein Erbe oder Geldgeschenk melden?
Aber was hat die Meldung für Auswirkungen für den Kredit und einem selbst? Oder ist das alles nicht so genau und das interessiert die Bank das alles nicht, sollange man die Rate zahlt?

Gruß

  •  lize
  •   Gold-Award
1.4.2024  (#1)
Also der Satz lässt nicht wirklich Interpretationsspielraum zu... wenn du es nicht meldest, wird dir auch keiner den Kopf abreißen. Es geht darum, notleidende Kredite frühzeitig zu erkennen, und gegebenenfalls frühzeitig gemeinsam mit dem Kunden ein Konzept zu erarbeiten... 

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  •  bautech
  •   Gold-Award
1.4.2024  (#2)

zitat..
lize schrieb: Also der Satz lässt nicht wirklich Interpretationsspielraum zu...

Meinst nicht? Ich denke jeder interpretiert "wesentliche Veränderungen" ein wenig anders... und ich glaub auch daas sich der TE hier nicht ganz sicher ist ab wann wesentlich beginnt.
Arbeitslosigkeit ist definitiv wesentlich, beim Wechsel Vollzeit/Teilzeit bin ich schon nicht mehr sicher. Wieviel trug die Vollzeitkraft zur Tilgung bei und wie wirkt sich die Teilzeit nun aus? Ist die Auswirkung wesentlich? 
Wo ich ganz bei dir bin ist die Vorsorge der Bank, den Kredit fällig stellen zu müssen. Das wollen sie üblicherweise in den wenigsten Fällen.
Genau deswegen würd ich hier immer zum Berater gehen und mal vorfühlen was der dazu meint... natürlich in beide Richtungen, also pro und contra für die Bank.


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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
1.4.2024  (#3)
Meiner Meinung nach ist da extrem viel Interpretationsspielraum. 
Wesentlich ist beispielsweise für mich nur alles, dass die vereinbarte Kreditrückzahlung definitiv verhindert oder zumindest wirklich gefährdet.
Selbst Arbeitslosigkeit ist das nicht unbedingt, vor allem wenn der Beruf an sich gefragt ist und evt. sogar bereits ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist. 

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  •  supernova
  •   Silber-Award
1.4.2024  (#4)
Ich lege wert auf meine Privatsphäre und hätte die Bank daher wegen nix informiert. Hatte (in einem Fall) mein Gehaltskonto dort, das ist dann eh schon volle Transparenz. 

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  •  Gemeinderat
2.4.2024  (#5)
Denk mal so:
würden sie das nicht reinschreiben und dann passiert was und du sagst: habe nicht gewusst, ab wann / dass ich mich dort melden muss ... was auch immer -> Banken arbeiten oft sehr genau - damit keine Schlupflöcher entstehen.

Solange du zahlst, wird man sich kaum beschweren. 

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
2.4.2024  (#6)
Wesentlich ist für mich alles was die Kreditwürdigkeit negativ beeinflusst. Das beinhaltet für mich Arbeitslosigkeit. Wechsel in die TZ.

was kann schlimmstenfalls passieren wenn du es nicht meldest? Rcktritt vom Vertrag, Schadenersatz etc. 

wenn das "alles nicht so genau" wäre, hätte es die Bank nicht reingeschrieben und du unterschrieben.


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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
2.4.2024  (#7)

zitat..
alv123 schrieb: Wechsel in die TZ.

Nicht zwingend, was, wenn ich in der Teilzeit (Jobwechsel) genauso viel oder mehr verdiene als zuvor in der Vollzeit?


zitat..
alv123 schrieb: Das beinhaltet für mich Arbeitslosigkeit

Solange ich den Kredit noch bedienen kann und ein neuer Job in Aussicht steht, kann dies ja den Kredit auch nicht negativ beeinflussen.

Ich denke die Bank möchte sich mit diesen "Klauseln" für den Ernstfall bestmöglich absichern.


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  •  titan
  •   Bronze-Award
2.4.2024  (#8)
Mal angenommen ich habe einen Haufen Geld auf der Seite, werde aber arbeitslos und zahle brav meine Raten weiter da ich aufgrund der Ersparnisse keinen Engpass zu befürchten habe. Warum sollte die Bank hier irgendwas fällig stellen?

Anders gefragt, wenn ich mein Girokonto bei einer anderen Bank habe, woher soll die finanzierende Bank erfahren dass ich AMS Geld beziehe? Und letztlich, was geht es die Bank tatsächlich an, solange ich die Raten brav bezahle kann es ihnen vollkommen egal sein. Wird in der Praxis wohl auch so sein. 

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  •  lize
  •   Gold-Award
2.4.2024  (#9)

zitat..
titan schrieb:
Wird in der Praxis wohl auch so sein.

ist auch so


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  •  Aquila
  •   Bronze-Award
2.4.2024  (#10)
So ich hab nachgefragt bei der Bank.

Im Prinzip hat der Bankberater das widergegeben:

zitat..
Sparfratz schrieb:

Wesentlich ist beispielsweise für mich nur alles, dass die vereinbarte Kreditrückzahlung definitiv verhindert oder zumindest wirklich gefährdet.
Selbst Arbeitslosigkeit ist das nicht unbedingt, vor allem wenn der Beruf an sich gefragt ist und evt. sogar bereits ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Die Klausel ist aber tatsächlich so geschrieben, dass ich im Prinzip jede KV Erhöhung bekannt geben werden müsste. 
Wichtig ist nur der Kontakt zur Bank, falls man Probleme mit der Bedienung des Kredites hat.

In der Praxis aber ist es wie oben beschrieben. Sollange man keine Zahlungsprobleme befürchtet ist eine Meldung auch nicht notwendig.

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