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Änderung von Fenster nach der Baubewilligung

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  •  paso
8.6. - 15.6.2018
12 Antworten | 6 Autoren 12
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Liebes Forum, wir haben jetzt ein Problem. Wir haben Baubewilligung bekommen und jetzt sind wir drauf gekommen, dass wir anstatt einem Fenster 3x1,20 ein Fenster von 0,60x2,20 gerne hätten.. Und anstatt zwei kleinen Fenster 0,60x80 eins hätten von 180x0,80
😫😫😫
Und auch Kamin hätten wir auf anderer Seite, wobei dieser bis auf Seitenänderung keine andere Änderung hat. 
Muss jetzt ein neues Einreichplan gemacht werden oder wie würdet ihr da vorgehen???? 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.6.2018  (#1)
Ganz allgemein gesagt gilt: Abänderungen/Abweichungen sind dann bewilligungspflichtig, wenn sie Bereiche betreffen, die in einem Baubewilligungsverfahren für die Prüfung und Entscheidung der Baubehörde von Bedeutung sind, wie z.B. Statik, Brandschutz, Abstände, Belichtung, Flächenwidmung, Bebauungsplan, div. Nachbarrechte, Ortsbild usw. usw.

Wenn durch die Abänderung eines dieser Themen "berührt" werden könnte, dann brauchts eine Bewilligung. Ist natürlich alles ein bisschen "dehnbar" und hat Ermessensspielraum. Daher nicht immer ganz eindeutig beantwortbar und sehr oft abhängig vom örtlichen Bausachverständigen/BAubehörde.

Deine Festeränderung wird da sehr oft nicht so genau auf die Waagschale gelegt. Beim Kamin gehts da schon um ein bisschen mehr, den sehe ich nicht ganz so locker.

Und wenn, dann brauchst ja keine komplette neuerliche Bewilligung, sondern lediglich ein Ansuchen und eine Bewilligung für "die Abänderungen". Alles andere, was unverändert bleibt, ist dabei kein Thema mehr.

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  •  paso
10.6.2018  (#2)
Vielen lieben Dank.. Jetzt bin ich bisschen beruhigt.. Danke

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2018  (#3)

zitat..
paso schrieb: Jetzt bin ich bisschen beruhigt..


Was hast eigentlich befürchtet, was jetzt nicht mehr zutrifft?

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  •  paso
11.6.2018  (#4)
Ich dachte, dass ich neu einreichen muss.. Die Dame von der Gemeinde hat mir heute gesagt, dass uns der Planet, dies noch einmal einzeichnen soll, mit Hasan sichten und sie das dann dem Sachverständigen geben muss.. Ich weiß nicht, ob das doch so einfach sein wird.. Bei uns in der Gemeinde, sind da ziemlich genau.. 

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  •  querty
  •   Silber-Award
11.6.2018  (#5)
Wir haben auch nachträglich ein paar Fenster geändert - da diese nicht in Richtung Nachbar zeigen interessiert das keinen.

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  •  paso
12.6.2018  (#6)
Aber ihr habt nicht neu einreichen müssen oder? Wie seid ihr da vorgegangen? 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.6.2018  (#7)

zitat..
paso schrieb: Bei uns in der Gemeinde, sind da ziemlich genau..


"genau" dürfen sie sein - kein Problem. Aber wenn sie meinen, du musst komplett neu einreichen, dann sind sie nicht "genau", sondern vielmehr sehr "ungenau", besser gesagt, ungesetzlich und völlig übers Ziel schießend unterwegs.

Nochmal bezüglich konkreter Vorgangsweise:
Wenn man "sehr genau" ist und davon ausgeht, dass deine Abweichungen bewilligungspflichtig sind, dann ist ganz eindeutig nur um diese Abänderungen anzusuchen!
D.h. dein Planer macht eine "Schwarz-weiß-Kopie des bewilligten Einreichplanes und markiert alles, was nicht so wie ursprünglich geplant, ausgeführt wurde, mit gelber Farbe. Gelb bedeutet in den Plänen immer: "wird abgebrochen, wurde nicht ausgeführt, wird weggelassen."
Dann zeichnet er das ein, was tatsächlich ausgeführt wurde, aber im ursprünglichen Einreichplan so nicht eingezeichnet war und markiert es rot. Rot bedeutet im Einreichplan immer "neu" bzw. "zur Bewilligung beantragt".

Auf diesen Plan schreibt er "Abänderungsplan zu dem mit Bescheid vom ...., Zahl...... bewilligten Einreichplan vom ...."
Eine dazugehörige Baubeschreibung trägt ebenso den Titel "BAubeschreibung über die Abänderungen zu der mit Baubescheid vom ...... Zl. ....., erteilten Baubewiulligung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grstk. Nr. .... für Herrn und Frau XY"

Das Ganze wird mit einem Bauansuchen eingereicht, in welchem Steht: "Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung für Abänderungen des mit Bescheid vom ...., Zl. ...., baubehördlich bewilligten Errichtung eines Einfamilienhhauses auf dem Grstk. Nr. ....., KG .....

Du suchst also eindeutig um die Abänderungen an, und um nichts anderes. Und die Baubehörde hat "genau" über dieses Ansuchen zu entscheiden , und über sonst nichts anderes.
Wenn du diese Bewilligung der "Abänderungen" erhältst, dann gehören die ursprünglichen Baubewilligung und die Abänderungebewilligung untrennbar zusammen und müssen immer gemeinsam gesehen werden. Is halt so. Viele Gemeinden wollen halt alles auf einem Papier haben, weil sie dann einen besseren Überblick im Bauakt haben und sich leichter zurecht finden. Is aber deren Problem und deshalb können sie dir keine neuerliche Gesamtbewilligung aufs Auge drücken.

Such ganz einfach wie oben beschrieben um diese Abänderungen an und frag nicht mehr lang bei der Gemeinde nach.

 

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  •  blaubarschbube
12.6.2018  (#8)

zitat..
querty schrieb: Wir haben auch nachträglich ein paar Fenster geändert - da diese nicht in Richtung Nachbar zeigen interessiert das keinen.


War bei uns auch so in NÖ. Sagte uns auch die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma, dass das nur zu melden wäre wenn es Fenstern zum Nachbar sind.

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  •  paso
12.6.2018  (#9)
Danke danke.. Insbesondere großes Dank an Karl 10 für tolle Erklärung.. Ich bin so froh, dass ich in diesem Forum bin.. Aber ich muss mich im Voraus schon entschuldigen.. Ihr werdet leider (oder hoffentlich) noch viele Fragen von mir bekommen🙄🙄🙄

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.6.2018  (#10)

zitat..
blaubarschbube schrieb: War bei uns auch so in NÖ. Sagte uns auch die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma, dass das nur zu melden wäre wenn es Fenstern zum Nachbar sind.


Mag sein, dass das so gehandhabt wird. Ich kenne diese Fälle natürlich auch. Eine baurechtliche Begründung dafür gibts aber nicht.
Wäre auch unsinnig: nehmen wir mal den Standardfall: da hast an 3 Seiten "Nachbarn" (2x seitlich und 1x hinten) und vorne die Straße. Und der Straßenerhalter hat ebenfalls Parteistellung und ist streng rechtlich gesehen ebenfalls "Nachbar". Somit sind alle Fenster rundherum im Regelfall "Fenster zum Nachbarn". 
Aber wie auch auch immer: ob das verschobene, vergrößerte oder verkleinerte  Fenster eine Baubewilligung braucht, hat baurechtlich nichts damit zu tun, ob es ein "Fenster zum Nachbarn" ist.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
13.6.2018  (#11)
Ist es nicht sogar so das 15m von deinem Grundstück alle als Nachbarn gelten. Da wäre dann nicht nur der Strassenerhalter sondern auch der auf der anderen Strassenseite dein Nachbar. Somit könnte man da sehr viele Nachbarn haben (schräg gegenüber z.B. auch).

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  •  Hollunder
15.6.2018  (#12)
Wer Nachbar ist, kann sich nach Bundesland unterscheiden soviel ich weiß. Ich glaube bei uns im Bgld. gilt man als Nachbar, wenn man 15 m von der Gebäudefront entfernt ist.

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