Ich überlege ein Haus zu kaufen. Dieses Haus ist bewilligt (mit Baubescheid und Fertigstellungsmeldung) und im Wesentlichen stimmt es auch mit dem Einreichplan überein. Lt. diesem steht das Haus in einem Abstand von 3m zur seitlichen Grundgrenze. Tatsächlich ist die Grenze aber nicht im Grenzkataster eingetragen und bei der Besichtigung ist mir aufgefallen, dass es vermutlich weniger als 3m sind (bisher habe ich es aber noch nicht nachgemessen).
Soweit so gut. Wenn ich nun aber anzeige- oder bewilligungspflichtige Änderungen an dem Haus vornehme (und die hätte ich definitiv vor), muss ich auch die Grenze vermessen lassen (bzw. würde ich das Grundstück im Zuge dessen sowieso in den Grenzkataster eintragen lassen). Kann das nun für meinen Umbau zu einem Problem werden, wenn sich herausstellt, dass der Abstand keine 3m sondern schätzungsweise nur 2 - 2,5m beträgt?
Gesamten Text anzeigen