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Änderung nach Auftragsvergabe - Ihre Frage ist eine Rechtsfrage, die Sie unbdingt mit einem Rechtsanwalt besprechen sollten. Dieser kann beurteilen, ob eine Änderung der Auftragsgrundlagen vorliegt und einen Rücktritt vom Vertrag ermöglicht. Die dabei u. U.anfallenden Beratungskosten sind gering im Vergleich zu den Kosten eines eventuellen Rechtsstreites. |
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diese u.ä. fragen hatten wir schon öfterund dabei sind die immer gleichen punkte wichtig: 1.) rücktrittsfristen nach kschg und 2.) die aufklärungspflichten der firma - stichwort: §1168a abgb; warnpflicht des werkunternehmers. binnen einer woche ist in der regel gem. §3 kschg der rücktritt möglich - http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40096149&Abfrage=Bundesnormen&Index=&Titel=KSchG&Gesetztesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsorgan=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=25.01.2009&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=R%c3%bccktritt&WxeFunctionToken=574ce525-7ad9-47f1-adb1-932dd3ce25a1 da braucht's keinen rechtsanwalt, der vki (www.konsument.at bzw. www.verbraucherrecht.at) sowie die jeweilige arbeiterkammer beraten gratis. sollte es dafür zu spät sein, ist immer noch zu fragen, wie es zu einem vertrag mit einem wp-heini kam, der sich offenbar null mit dem boden auseinandergesetzt (und mit den realisierungschancen)hat. damit wäre er in meinen augen auch nicht vertrauenswürdig und hat die warnpflicht des (fachkundigen) werkunternehmers verletzt, indem er dich nicht darüber aufgeklärt hat, ob das, was du da bestellst, überhaupt sinnvoll und möglich ist. das ist in §1168a abgb geregelt- http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622 damit könntest du kostenfrei zurücktreten - solltest du fragen haben, kannst dich ja an vki oder ak wenden. |
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noch nicht so weit - zum glück ist es ja noch nicht so weit gekommen.
ich hab mir nur für mich die Frage gestellt. Werde auf jeden Fall gleich beim nächsten Termin nachfragen! Kann man die Bodenbeschaffung feststellen? |
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Bodenbeschaffenheit - ja kann man:
1. Bagger hebt ein Loch aus 2. Nachbarn in unmittelbarer Nähe befragen 3. auf der Gemeinde wegen Bodengutachten anfragen, obs eins gibt. |