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agb-änderungen der banken

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  •  creator
22.9. - 3.10.2009 1
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wie schon in http://www.energiesparhaus.at/forum/16766 erwähnt, versuchen sämtliche banken, die gesetzlichen regelungen zum anlass zu nehmen, auch gleich mal die agb zu ändern.
da lohnt sich, die mal durchzulesen und zumindest nachzufragen. viele banken versuchen jetzt, kunden haftungen umzuhängen und sich so - entgegen den intentionen der eu-kommission, die z.b. die bankgebühren in ö. als teuer, intransparent und nachteilig gerügt hat - und mit völlig unbestimmten begriffen und überzogenen sorgfaltsregeln hintertürchen für beweisprobleme offenzuhalten.

da blüht einem noch einiges an kostenfallen im schadensfall, denn was z.b. "alle zumutbaren vorkehrungen" heißen soll, konnte oder wollte man mir bis jetzt nicht schriftlich erläutern.
der vergleich der agb lohnt insofern, als es enorme abweichungen gibt - von kündigungsfristen bis zu den entgelten, von den haftungen bis zu den informationswegen ist da ein weites feld.

  •  creator
3.10.2009  (#1)
der psk hab' ich auch widersprochen, eigentlich wollten die mich ja kündigen - und siehe da: bis jetzt keine kündigung, dafür ein wisch von der "ombudsstelle" mit nochmaliger aufforderung, den widerspruch zu widerrufen... hab' denen dann geschrieben, dass der nur in dem umfang widerrufen wird, der für die umsetzung der eu-richtlinie und des zadig notwendig ist - verbunden mit meinen vorstellungen zu konditionen, die als angenommen gelten, wenn nicht binnen frist reagiert wird. daraufhin ein anruf von der ombudsstelle - man wird das "prüfen"...
der vki hat mir auszugsweise folgendes geschrieben:

Unser Bereich Recht hat angekündigt, die neuen AGB zu prüfen. Daher habe ich Ihre Information umgehend an die Kollegen im Rechtsbereich weiter geleitet. Falls wir gesetzwidrige Klauseln finden, werden wir dagegen Verbandsklage einbringen. Gewonnene Verbandsklagen würden die betreffende Klausel "beseitigen", obwohl der Konsument zugestimmt hat - die Bank könnte sich darauf nicht berufen. Daher können Konsumenten den Änderungen vorläufig durchaus zustimmen. Es reicht, wenn man nicht reagiert.

blöd nur, wenn man in der zeit vom 01.11.2009 bis zur rechtskräftigen entscheidung etwaiger vki-verbandsklagen davon etroffen wird...


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