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Ich meide diese dubiosen Quellen immer, die dann nur die Hälfte und/oder falsch. Auszug von oesterreich.gv.at Abgenommen durch: Bundesministerium für Finanzen Bei der Berechnung des Einkommens werden alle Einkünfte berücksichtigt. Bei Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind die Bruttoeinkünfte abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, Pendlerpauschale, Werbungskosten, steuerfreien Zuschläge (z.B. Überstundenzuschlag, Gefahrenzulage) etc. maßgeblich. Steuerfreie Einkünfte, wie beispielsweise Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Unterhaltszahlungen, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt allerdings nicht für das Wochengeld, welches angerechnet wird. Auch mit der Kapitalertragsteuer endbesteuerte Kapitalerträge (Sparzinsen, Wertpapiererträge) und steuerpflichtige Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen werden für den Grenzbetrag berücksichtigt. Steuer zahlst du für diesen Betrag sowieso keine, also richtiges Netto. |
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Hallo rabaum, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ja, weil die ja wohl auch am Lohnzettel drauf sein werden. Am einfachsten ist es, wenn man bei finanzonline reingeht und schaut, was der Arbeitgeber gemeldet hat. Davon dann Pendlerpauschale bzw. andere Absetzbeträge abziehen, falls die nicht schon von Arbeitgeber berücksichtigt wurden. |