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Ohne vorhandene Bewilligung kommst daher zu keiner "GeB"-Widmung; ohne "GeB"-Widmung kommst im Grünland zu keiner (nachträglichen) Baubewilligung. Wenn der Sachverhalt tatsächlich so wein sollte, gibts nur einen Rat: Finger weg von diesem Objekt!!! Natürlich besteht immer die Gefahr bei solchen Sachen, dass man schlafende Hunde weckt. Ich denke aber, dass die Gemeinde den rechtloichen Stand des Hauses sehr wohl bewusst kennt. Man hat ja ganz bewusst diverse Nachbarobjekte als "GeB" gewidmet und nur dieses nicht. Ganz auszuschließen ist natürlich nie, dass man es bei der Widmung übersehen/vergessen hat. Das musst halt mit diplomatischem Geschick herausfinden, ohne gleich eine Lawine loszutreten...... |
Ob das Haus illegal steht oder nicht, hat nichts mit "Grünland" zu tun. Ob "illegal" oder nicht hängt ausschließlich davon ab, ob es dafür eine Baubewilligung (Baubewilligungsbescheid) gibt oder nicht. Ohne Bewilligung wäre das Haus auch im Bauland "illegal".... Sollte tatsächlich keine Baubewilligung vorliegen, dann gibt es auch keine Widmung als "GeB". Das Raumordnungsgesetz fordert nämlich (unter anderem) als Voraussetzung für eine Widmung eines Gebäudes als "GeB", dass dafür irgendwann eine Baubewilligung erteilt wurde. ||
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Danke! - Hallo Karl!
Dein Beitrag hat mir sehr geholfen! Vielen Dank für deine Mühe! Die Besitzer werden nun den Antrag auf eine Umwidmung stellen, es dürfte eine "Art Baubewilligung" bereits geben, aber sie kümmern sich um das ganze und ich weiß ja jetzt wie es rechtlich aussieht! Vielen Dank! Alles Liebe, Julie |