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Erster Schritt: ab zur Baubehörde (Gemeinde) und raussuchen lassen, welche Widmung das Grundstück hat. Dann kannst auch gleich aus erster Hand erkundigen, was du darfst, und was nicht. Wenn du Glück hast, ist es Bauland oder Sternchenbau, dann steht dir alles offen. Wenn Grünland, dann hat man oft die Möglichkeit das Haus, bis auf die Außenmauern zu Entkernen und innen alles Neu zu machen. (auch Decken etc) - wäre aber sehr aufwändig glaube ich, wenn die Deckenhöhe nicht passt, dann würden zn die Genster im OG novht mehr passen.... ich hatte Glück und mein Grundstück war ein Sternchenbau... mot Grünlandwidmunf hätte ich nie gekauft. |
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Hallo Chefin, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Altes Sacherl im Grünland - Neubau/Abriss/Sanierung - Verwirrung |
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Was ist den hierbei schlussendlich herausgekommen? Bzw: hat jemand Erfahrungen mit Neubau auf Grünland ohne Landwirtschaft in OÖ? (wenn bereits ein klassisches baufälliges Sacherl besteht, welches jedoch nicht sinnvoll sanierbar ist) |
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ja haben wir gemacht; Ausgangslage: Widmung Dorfgebiet. bestehendes Wohngebäude; Sternchensignatur vorhanden. Wir durften: Neu bauen am Grundstück aber nur mit Abriss des vohandenen Gebäudes. (es darf keine 2 Wohngebäude geben auf einem Grundstück) - Alternative Neubau und dann Abriss - das aber nur unter Vorlage einer Bankgarantie über die Abrisskosten. ... wir haben keine Landwirtschaft. Im Zuge des Baugenehmigung wird, wenn es noch keines ist, euer Haus sowieso mit einer Sternchenwidmung versehen. (vorrausgesetzt ihr kommt mit der Anpassung vom FläWiPlan bei der Gemeinde und dem Land durch) Variante die auch als OK betrachtet wurde seitens der Gemeinde war: Abriss und Neubau GENAU mit selben Haupt-Abmessungen ( Länge& Breite) an GENAU gleicher Position |
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das betrifft jetzt eine Sternchenwidmung, hier ist's wesentlich einfacher. Hab vorhin die Stelle für einen Neubau von Altbestand im Grünland im Gesetzestext gefunden, werde das später anführen und verlinken. Fall hier aber jemand eine praktische Erfahrung hat wie's tatsächlich handhabbar ist bitte nur her damit. 🙂 Die Vorgaben scheinen in vielen Fällen nicht wirklich umsetzbar zu sein. |
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so.... wie versprochen: der Beitrag in diesem Forum halte ich als ganz nützlich (Verweis auf den jeweiligen Gesetztestext) https://www.energiesparhaus.at/forum-ooe-grundstueck-mit-sternchensignatur-haus-neubau-moeglich/49180_1#461902 zusätzlich habe ich die Merkblätter der Landwirtschaftskammer zum Bauvorhaben im Grünland sehr weitergeholfen: https://ooe.lko.at/bauen-im-gr%C3%BCnland-faqs-und-merkbl%C3%A4tter+2400+3622649 mit den beiden Infos konnte ich mir eine ganz gute Übersicht verschaffen. Hoffe es hilft jemand anders auch weiter lg |
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Du brauchst eine Kleinkläranlage, am besten mit den Nachbarn gemeinsam errichten und betreiben. Ca. 40k€ musst kalkulieren, je nachdem wie weit zum Vorfluter gegraben werden muss. Dafür recht günstig im Unterhalt. In Oö geht m.W. eine Senkgrube auch immer noch, würde ich aber nicht empfehlen. Öffentliche Straße geht zum Haus? 2015 ging das noch. Besser gesagt wieder. Weil da gab es eine Änderung, vor 2015 ging Abriss und Neubau nicht, mit der Änderung dann schon. Widmung Grünland in OÖ. Es mussten erhaltungswürdige Nebengebäude größer von der Grundfläche her als das Haus vorhanden sein und der Neubau durfte nicht größer sein als das alte Haus. Wäre es durchgehend bewohnt gewesen wäre es aber sowieso gegangen. Ev. vorsorglich gleich mal einen Nebenwohnsitz dort anmelden. Wichtig: Nichts am Haus abbauen, auch nicht ausräumen anfangen. Ich würde beim ersten Gespräch gleich mal " Nutzung bestehender Infrastruktur und bereits versiegelten Fläche" ansprechen. Eine Projektmappe zusammenstellen. Pläne, Fotos, Wasserbefund (brauchst für die Baugenehmigung später sowieso) Abwasserplan... |
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Hallo Chefin! Darf man fragen was den die wesentlichen Diskussionspunkte im Gespräch mit der Baubehörde waren, und ob Ihr hier einen gemeinsamen Weg gefudnen habt? @rocco81 : vielen Dank für deinen Input, insbesondere der Punkt mit der "Nutzung der bestehenden Infrastruktur" finde ich sehr gut! Soweit ich weiß sind relevante Randbedingungen die Erhaltung der ursprünglichen Hofform (z.B. Einhof, wenn Wirtschaftstrakt und Wohngebäude in einem sind) und ein maximaler Abriss von 49% des Gesamten Baus ... und lt. Internet-Recherge habe ich hierbei nur Einhof Beispiele gefunden, wo quasi ein Teil des Alt-Baus in die neue Struktur gänzlich integriert wurde, was nicht dem entspricht was ihr euch vorstellt lg |
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Die Chefin war zuletzt August 2023 hier im Forum eingeloggt... Ich denke sie hat irgendeine Antwort erhalten 😑 |
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