Hallo!
Was darf mag gesetzlich? Anbau unter Einhaltung von "max. zweigeschossig", 2 m Abstand bis Grenze und nicht über 1000 m2 oder gar keine Hauserweiterung?
Bekannt ist mir der Text von Paragraf 22, Abs.2.
Gibt es andere gesetzliche Regelungen?
Und weiß jd., ob die Widmungsangaben auf Doris.at aktualisiert werden?
Der Hintergrund: Strasse entlang derer wir nebst anderen Sternchenbauten sind. Zwei davon sind drei- bzw. neuerdings viergeschossig. Bei uns hat Baumeister vor 12 Jahren Erweiterung des Kellers für eine dritte Wohnung im Haus vorgeschlagen, erst im Nachhinein eingereicht. Veto von Naturschutz. Wir probieren nun erneut. Abermals Einreichplan nicht genehmigt, nun von Seiten der Gemeinde und des Naturschutzes. Jetzt erst bringe ich die Gegebenheiten in Erfahrung. Davor hielt ein anderes Familienmitglied alles unter Verschluss und v.a. informierte sich nicht.
Naturschutz wäre nunmehr ev. positiv, sofern wir bestimmte Auflagen erfüllen. Sind wir sehr bereit dazu.
Falls andere Häuser Ausnahmegenehmigungen oder einzeln Umwidmungen erhalten haben, würde es Sinn machen, den Bescheid anzufechten?
Oder deutet man in so einem Fall lediglich für übergeordnete Stelle mit dem Finger hin und flüstert:" schaut euch die Nachenschaften dort mal genauer an!"?
Das dritte Geschoss müsste lt.Naturschutz so gestaltet sein, dass es nicht " in Erscheinung" tritt; Sträucher, Holzfassade.
Falls wer zu meinen Fragen was Weiterführendes schreiben kann, wäre dies hilfreich. Danke im Vorhinein.
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