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Anbau bis an grundgrenze [OÖ]

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  •  Flo1234
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
20.4. - 28.4.2023
9 Antworten | 8 Autoren 9
9
Hallo
Haben 2013 mein elternhaus in leonding komplett kernsaniert.
Alles funktioniert, schaut fein aus und ist tadellos.
Da wir jetzt doch mehr nach nachwuchs bekommen haben als geplant war wirds jetzt doch ein wenig eng im haus.
Mit einem ca 60m2 anbau bis zur nachbars grundgrenze wär uns echt schon sehr geholfen (riesengrosser carport steht schon an der grundgrenze zum nachbarn).
Wird mir dieser anbau bis zur grundgrenze  von der gemeinde leondin genemigt oder nicht? Gibts da irgendeinne weg?Nachbarn wissen bescheid und geben uns ihr ok dazu.

Lg
Flo

Ps: möchte mich noch nicht auf der gemeinde erkundigen weil doch die ein oder andere terrasse mit überdachung gartenhütte usw... zu gross geworden sind (schlofate hund weckt man nicht) 

  •  tomsl
  •   Bronze-Award
20.4.2023  (#1)
Das kommt halt ganz darauf an, was der Bebauungsplan sagt. Bei offener Bauweise wirst Pech haben, denn dann dürfen nur Nebengebäude in den Bauwich.

Ohne diese Info, wird dir hier vermutlich niemand weiterhelfen können.

LG

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  •  Daheimerdinger
21.4.2023  (#2)
Also in OÖ darf ohne Bebaungsplan alles an die Grundgrenze, solange die grenzseitige Traufenhöhe  max. 3m und die Gesamtlänge im Bauwich unter 15m beträgt.
Klassifizierung als Nebengebäude spielt keine Rolle.
Alle Auflagen für die Bebauung im Bauwich findest du hier.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2013/35/P41/LOO40013731

OÖ ist diesbezüglich das brutalste Bundesland. Wenn dir ein Nachbar nicht taugt, baust eine "Pultdachgartenhütte" mit 15x1m Grundriss, 3m Traufhöhe und 4m Firsthöhe an die Grenze und musst das nicht mal anzeigen. Und oben drauf dürftest auch noch eine 1.5m hohe PV-Analge montieren.

1
  •  Bembel
21.4.2023  (#3)
Das Konzept 15x1 Meter Pultdachgartenhütte gefällt mir richtig gut. Als angenehmen Nebeneffekt könnte ich so auch meine Gartenschläuche perfekt lagern, ohne dass sie sich durchs aufrollen immer verheddern.

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  •  thez
21.4.2023  (#4)
Und du kannst es an die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr zum Schlauch trocknen vermieten emoji

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  •  CoolS
  •   Bronze-Award
21.4.2023  (#5)

zitat..
Daheimerdinger schrieb:

Also in OÖ darf ohne Bebaungsplan alles an die Grundgrenze, solange die grenzseitige Traufenhöhe  max. 3m und die Gesamtlänge im Bauwich unter 15m beträgt.
Klassifizierung als Nebengebäude spielt keine Rolle.
Alle Auflagen für die Bebauung im Bauwich findest du hier.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2013/35/P41/LOO40013731

OÖ ist diesbezüglich das brutalste Bundesland. Wenn dir ein Nachbar nicht taugt, baust eine "Pultdachgartenhütte" mit 15x1m Grundriss, 3m Traufhöhe und 4m Firsthöhe an die Grenze und musst das nicht mal anzeigen. Und oben drauf dürftest auch noch eine 1.5m hohe PV-Analge montieren.

Findet man eigentlich irgendwo die Reglungen von früher oder gabs damals einfach nix?
Wir haben im Bestand (erbaut ende 70er) eine 50m2 Garage mit weniger als 1m Abstand zur Grundgrenze. Traufenhöhe über 3m, Firsthöhe über 5m und ein Fenster in Richtung Nachbargrundstück.
Bebauungsplan gibts keinen und gabs wohl auch nie (ist ein Sternchenhaus also ursprünglich erbaut in Grünland)

Ich frag mich immer ob das früher so erlaubt war.


1
  •  chester_
22.4.2023  (#6)
Einfach im RIS suchen:

https://www.ris.bka.gv.at/Lr-Oberoesterreich/

Unter "Fassung" das entsprechende Datum eintragen, sind Großteils auch die alten Fassungen der entsprechenden Gesetze zu finden.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.4.2023  (#7)

zitat..
tomsl schrieb: Das kommt halt ganz darauf an, was der Bebauungsplan sagt ......Ohne diese Info, wird dir hier vermutlich niemand weiterhelfen können.

Wir wissen immer noch nicht, ob es einen Bebauungsplan gibt oder nicht!

zitat..
Daheimerdinger schrieb: solange die grenzseitige Traufenhöhe max. 3m und die Gesamtlänge im Bauwich unter 15m beträgt.

Diese Formulierung ist nicht ganz korrekt!! Es geht nicht nur um die "grenzseitige" Traufenhöhe, sondern laut Bautechnikgesetz § 41 Abs. 1 Zif. 5, lit. d  darf die Traufenhöhe von "im Abstand gelegenen Gebäuden....sowie Teilen davon" 3 m nicht überschreiten.  D.h. alles, was näher als 3m zur Grundgrenze steht ist auf 3m Traufenhöhe begrenzt. Ob das beim geplanten Zubau von @Flo1234 eingehalten wird, wissen wir nicht.


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  •  Daheimerdinger
25.4.2023  (#8)
Hab mich hier auf diesen Text bezogen und etwas ungenau formuliert.  Ja die Traufhöhe ist allseits im Bauwich immer mit 3m beschränkt, aber mach ich die Traufe grenzseitig, so kann der First natürlich höher werden. Dreh ich den First Richtung Grenze bin ich auch beim First auf 3m begrenzt. D.h. will ich den Platz maximal im Volumen nutzen, hab ich als Limit grenzseitige Traufhöhe von 3m und 45° Dachneigung bei Pultdach.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ikd_modernes_baurecht_2022.pdf
Seite 14

Mit (Teilen von) Gebäuden und Schutzdächern darf unter folgen-den Voraussetzungen bis zur Grundgrenze herangebautwerden:● keine Betriebsräume und keine Tierhaltung;● keine näher als 2 m zur Nachbargrundgrenze gerichteten Fenster,Türen und Verglasungen;● Summe aller im jeweiligen Abstand gelegenen, den Nachbar-grundstücken zugewandten Längen der Bauwerke einschließ-lich allfälliger Dachvorsprünge max. 15 m;● Traufenhöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen höchs-tens 3 m über dem Erdgeschoßfußboden;● Gesamthöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen (wieDachgiebeln) max. 7 m;● dem Nachbargrundstück zugewandter First von Pultdächernmax. 3 m über dem Erdgeschoßniveau.

LG

1
  •  Flo1234
28.4.2023  (#9)
Hallo
Danke für die vielen hilfreichen Antworten.
Werd am Donnerstag mit Frau und "alten" Einreichplan aufd Gemeine fahren und mich erkundigen was wo und wie gebaut werden darf.
Lg
Flo

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