|
|
||
Das ganze muss parifiziert und Wonungseigentum gegründet werden. Erst mit einer separaten Einlagezahl kann sich die Bank auch nur auf diese sicherstellen. |
||
|
||
Wenn ist, dann ist das prinzipiell schon mal gut. Wichtig für die finanzierende Bank ist jedenfalls, dass sie sich materiell voll besichern kann. Das kann sie dann, wenn die Liegenschaft bewertungsseitig trotz Zweitrangigkeit (es gibt ja vermutlich ein bestehendes Pfandrecht) ihres neu einzutragenden Pfandrechtes eine volle Besicherung zulässt. Pfandgeber sind dann wieder deine Eltern (diese müssen dann auf der Pfandbestellungsurkunde der zusätzlichen Einverleibung des Pfandrechtes zustimmen) - das wäre familienintern abzuklären. Ich kenne zwar die örtlichen Gegebenheiten nicht, jedoch wird die Teilung eines Grundstückes mit EFH schwer. Das Haus kann man per se nicht teilen, sondern nur Wohnungseigentum begründen. Das Grundstück auf dem das Haus steht kann zwar geteilt werden, jedoch müssen dabei auf verschiedene Themen wie öffentliche Anbindung, Mindestbauplatzgröße, etc. Bedacht genommen werden. In Anbetracht des Aufwandes wäre somit die (zweitrangige) Besicherung der bestehenden Einlage der einfachste Weg. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]