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Die Angebotsfrist gilt ja bis zur Beauftragung durch dich und nicht bis zur Erledigung der Arbeiten. Ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gelten natürlich diese Preise. Für andere Preise habt ihr ja gar keine gemeinsame Willenserklärung und somit keine rechtliche Grundlage. |
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Du meinst die Preise die auf dem Angebot stehen? und bis Erledigung der gesamten Arbeit? oder? auf der Auftragsbestätigung steht: Preisbasis: Januar 2018. |
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Auf Basis des Angebots, das du annimmst, kommt ein Vertrag zustande mit den Preisen als Vertragsinhalt. Wo jetzt die genaue Grenze ist, ab der es für den Auftragnehmer nicht mehr zumutbar ist für die vereinbarten Preise zu liefern weiß ich auch nicht. Da liegt die Beurteilung womöglich beim Einzelfall. Da ein Erdbauprojekt mit Aushub, Hinterfüllen und Niveau herstellen ohnehin immer länger dauert, ist nicht davon auszugehen, dass alles im selben Jahr des Spatenstichs abgehandelt wird. Hattet ihr Verzögerungen zum geplanten Ablauf, auf die sich die Firma berufen könnte? Ich zeichne mal das andere extreme Bild: Durch diverse Gründe verschiebt sich der Bau um das eine oder andere Jahr. Und dann kommst du nach 3 Jahren um die Erledigung des Auftrags abzurufen. Das wäre auch nicht mehr angemessen. Habe auch schon von Klauseln gelesen, die eine Erhöhung der Einheitspreise zulassen. So etwas steht dann in den AGB. In eurem Fall würde ich ganz klar so argumentieren, dass ihr einen gültigen Vertrag mit den Einheitspreisen bei Angebotsannahme habt. |
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Danke rabaum, für die ausführliche Antwort. ja, in unserem Fall ist jetzt genau ein Jahr,, juli 2018 Beginn und jetzt 2019 Juni war die letzten Arbeiten... ich finde schon, dass die E-Preise auch bleiben sollen. |
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es gibt da zwei Varianten - es gibt Festpreise bis Bauende (oder bis TT.MM.JJJJ) oder variable Preise - wenn nichts von Festpreisen steht hat der Erdbauer (leider) recht - wobei er nicht beliebig erhöhen darf. Es gibt den Baukostenindex, an den hat er sich zu halten - Jänner 2018 hat einen Wert von 106,3, jetzt sind wir bei 110,5 d.h. er darf die EHP jetzt um 3,95% anheben (vorrausgesetzt er hat nicht zwischen Lohn und Sonstigen unterschieden) Baukostenindex: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/baukostenindex/index.html (ich würde den Baukostenindex für Wohnhaus und Siedlungsbau, Baumeisterarbeiten) nehmen |
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Ich würd das ganze mal davon abhängig machen ob es "zusatzarbeiten" sind oder nicht. Daher hatt der Baggerfahrer die eigentlich beauftragten Arbeiten abgeschlossen? Ist das ein neuer "Auftrag" ala mach uns jetzt die Böschung noch schön oder liefere Humus... Und dann halt war es nur ein Regieangebot? |
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Nein, die waren keine Zusatzarbeiten sondern ein Teil von dem Beauftragten... also, wir haben Humusabzug, Fundamentaushub, & Kanalarbeiten in 2018 machen können. Und heuer nach dem Bauende die Aushubplanierung/Auffüllung, Trauffenschotter,& Einfahrt. und jetzt sind wir mit den Punkten, die wir auf dem Angebot/Auftrag haben schon durch/fertig... |
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Steht im Angebot irgendwo das Wort Preisgleitung oder Indexierung? |
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nein,steht sowas nicht... Aber jetzt hat sich die Sache erledigt, nach einem zusätzlichen Email an die Firma wurde die Einheitspreise gemäß dem Angebot korrigiert. Vielen Dank euch allen für Eure Tips und Infos... |