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hatt vor einigen WOchen - das selbe Thema.
auch wenn creator sich anderer Meinung ist, sind beim Kauf von Fenstern gewisse "Mängel" zu akzeptieren. Darunter fallen Glasschäden bis zu einer bestimmten Grösse. Die Glashersteller geben dafür Schablonen aus, damit werden die Schäden vor Ort eingeordnet. Mängel in den Glasleisten wurden bei uns getauscht, obwohl aus 3Meter nicht mehr sichtbar. Andere Mängel (kleine Kratzer, etc) wurden nachgebessert. Es gibt in Deutschland auch Unterlagen dazu. Such im Forum mal nach meinen Beiträgen. Im Juli müstest einen Thread dazu finden. lg BAx |
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hin oder - her, wir haben einfach eine gewisse summe einbehalten bis alle mängel behoben waren, zum teil sind einige mängel immer noch nicht behoben deshalb wartet die fensterfirma nunmehr auch schon 2 jahre(!) aufs geld. geht also recht einfach, weil auf einen rechtsstreit wird sich die fensterfirma nicht einlassen und ich ebensowenig. unsere firma ist auch gekommen mit den ominösen 3 metern usw.... |
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...und damit ist auch klar, was es in der praxis spielt: - wenn sich irgendein naiver kunde einreden lässt, dass er irgendwelche mängel akzeptieren "muss"... glück für die firma.
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=3 grundsätzlich ist es so, dass niemand zum abnehmen einer mangelhaften ware oder dienstleistung, die eben NICHT 100% dem entspricht, was bestellt wurde, gezwungen werden darf - und schon gar kein konsument. nur 100% perfekte leistung berechtigt zum fordern von 100% des kaufpreises. alles andere ist schwachsinn. es kommt ja beim wirten auch niemand auf die idee, wenn er ein roastbeef bestellt und der wirt bringt ein gulasch, das gulasch zu akzeptieren und das roastbeef zu zahlen... wer sich beim "mangelhaften" sprich mies zubereitetem roastbeef auf dreckigem teller mit. z.b. dekorativem haar der köchin/des kochs nicht beschwert, ist auch selber schuld... zitat aus dem o.a. konsument - artikel: Sofortige Preisminderung bzw. Wandlung Sie müssen nicht ewig Geduld aufbringen. In folgenden Fällen können Sie entweder sofort oder als Reaktion auf das Nichtstun des Vertragspartners Preisminderung oder Vertragsauflösung (= Wandlung ) verlangen, wenn eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich ist wenn Verbesserung oder Austausch für den Verkäufer einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden (Beispiel: Flecken an der Decke ) wenn Ihr Vertragspartner Verbesserung oder Austausch ablehnt oder damit in Verzug kommt wenn Verbesserung oder Austausch aus einem beim Übergeber liegenden Grund unzumutbar wären (Beispiel: uneinsichtiger Elektriker ) wenn mit einer Verbesserung oder einem Austausch erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie als Konsument verbunden wären. Vorsicht bei hohen Anzahlungen! Solange Sie als Kunde Verbesserung oder Austausch verlangen, haben Sie noch einen Trumpf in der Hand: Sie können den gesamten Restbetrag zurückbehalten – bis die Verbesserung ordnungsgemäß erfolgt ist. Oft versuchen Unternehmer dies zu unterlaufen, indem sie hohe Anzahlungen beziehungsweise Vorauszahlung vereinbaren. Darauf sollten Sie sich besser nicht einlassen: Wenn Sie bereits neunzig Prozent des Preises – bei Auftragserteilung – bezahlt haben, ohne dass etwa das Bauunternehmen noch einen Strich gearbeitet hat, dann verzichten Sie auf ein starkes Druckmittel für mangelfreie Arbeit. Tipps für die Praxis: Solange die Ware oder das Werk mangelhaft sind und man zu Recht Verbesserung verlangt, können Sie den gesamten nicht bezahlten Preis zurückbehalten. Leisten Sie bei Vertragsabschluss keine allzu hohe Anzahlung. Im Fall der Fälle haben Sie sonst kein Druckmittel in der Hand (indem Sie den offenen Rest nicht bezahlen). Preisminderung Außer in jenen Fällen, in denen eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich oder unzumutbar ist, können Sie Preisminderung verlangen, wenn Sie mit Ihrem Verlangen auf Verbesserung oder Austausch abgeblitzt sind. Natürlich können Sie dem Unternehmer auch gleich eine bestimmte Preisminderung anbieten. Steigt dieser darauf ein, dann gilt diese Einigung. Die gerichtliche Durchsetzung einer Preisminderung ist aber nur möglich, wenn Sie zuvor vergeblich auf Verbesserung bestanden haben. Bei der Preisminderung wird der vereinbarte Preis der mangelfreien Sache einem geminderten Preis der Sache aufgrund des Mangels gegenübergestellt. Es ist also kein Argument, wenn der Unternehmer meint, die Ware sei so billig gewesen, dass nun – bei Auftauchen von Mängeln – der bezahlte Preis immer noch gerechtfertigt sei und er keine Preisminderung gewähre. Der Grundsatz lautet also: Der Zusammenhang zwischen Wert und Preis muss gewahrt bleiben. Tipps für die Praxis |
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eine gute lupe kaufen und auf mangelsuche gehen! - denn es gibt keine leistung ohne mangel! und dann nichts mehr bezahlen. so kann man sehr günstig bis gratis bauen! |
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Hallo MasoD, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Annehmbare Mängel bei neue Fenster |
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das ist ja schon fast muslimische religionsphilosophie - dort machen die handwerker die fehler absichtlich zur ehre allah's, weil nur der ohne fehler ist.
in österreich hingegen geht man von mängelfrei erbrachter leistung aus, bei der die zugesagten eigenschaften verwirklicht sein müssen - nur die berechtigt zur forderung des vollen kaufpreises. alles andere wird als "leistungsstörung" abgehandelt. verbesserung und nachtrag des fehlenden ist ja nix anderes als eben nachbessern, bis die leistung perfekt ist. konsumenten brauchen sich nur 1 versuch gefallen lassen, nicht mehr. wenn dadurch die firma in verzug kommt, gibt's trotz dann perfekter leistung keine 100% des werklohns, sondern nur abzüglich der vertraglichen, mindestens gesetzlichen verzugszinsen. nix wirklich neues, ist schon seit 01. jänner 1812 so. die judikatur zum kschg präzisiert das nur. http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_abgb01.htm das fällt nicht unter "günstig bauen", sondern unter schadenersatz - eben weil der werkunternehmer sich im werkvertrag verpflichtet, mängelfrei anzubieten. und bauherren in den wenigsten fällen schmerzengeld für all den stress fordern können, die ihnen der pfusch und - wenn überhaupt möglich - dessen verbesserung bereitet. eigenes bemühen zum aufdecken der mängel wird in der regel auch nicht entschädigt, außer man macht es als vorprozessuale kosten im gerichtsverfahren geltend (um z.b. den schaden durch einen gutachter schätzen zu lassen). b2b ist das alles kein thema, sondern pönalen und kontrollen standard... |
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hier ein link - für die Beurteilung der Qualität von Isolierglas:
http://www.fensterversand.com/richtlinie-zur-beurteilung-der-visuellen-qualitaet-von-isolierglas.php Diese Richtlinie wurde erarbeitet vom Technischen Beirat im Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar und vom Technischen Ausschuss des Bundesverband Flachglas Großhandel, Isolierglasherstellung, Veredlung e.V., Troisdorf. Stand: Juni 2004 Es dürfte ja jedem bekannt sein, das es 100% nicht gibt und bei der Produktion von Glas es nun einmal Toleranzen erlaubt sind. Es is jeden selbst überlassen ob er wegen diesen "Mängel" gerne vor Gericht zieht. Fraglich wem der Richter dann Glauben schenkt, dem Kunden oder der Industrie. Wenns wer versucht hat oder versuchen will, kann er das Ergebniss (Urteil) gerne hier posten. |
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der firma ist bei formell richtiger rüge klar, dass sie den kostenmäßig bewerteten personal- und zeitaufwand für die streitereien mit einem kunden nie reinbekommen wird - fast unabhängig vom ausgang des gerichtsverfahrens. eben weil eigenes bemühen nicht entschädigt wird. esi ist daher in ihrem interesse, sich schnell zu einigen, evtl. mit verbesserung oder preisnachlass. ich hab's schon öfter gepostet: witzigerweise kam immer, wenn ich von meinem zurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht habe, die drohung mit gericht von den firmen. manchmal mit lustigen schriftsätzen von anwälten, manchmal nur mit persönlichen unfreundlichkeiten. ich hab' die leute dann - immer freundlich - dazu aufgefordert, ihren drohungen taten folgen zu lassen und sah dem treiben "mit angemessenem interesse entgegen". ist ein psycho-spiel. der hartnäckigste hat nach 18 tagen eingelenkt - und mein vorher so unannehmbares anbot (-20%) dankend und sehr freundlich angenommen. mein schlosser war mit -50% dabei... die restlichen nachlässe betrugen so zwischen 10 - 20%. voraussetzung ist eben, dass man in etwa den realistischen betrag und den aufwand der firma kennt. zurückbehaltungsrecht und gewährleistung sind durchaus sinnvolle instrumentarien - und genau deshalb sind die dämlichen pfuscher-angebote "ohne steuer" (die ust beträgt ja nur 20%) völlig unattraktiv und eigentlich eine frechheit, weil ja sämtliche weiteren kosten voll weiterverrechnet werden. entweder deutlich mehr "abzug" - oder besser: andere firma. da erspart man sich mit rechnung und sauber wohl viel ärger... |
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dann gratuliere ich dir zu deinen psycho spielchen und den tollen nachlässen. du gehst offenbar schon von bei der auftragsvergabe von mängeln aus um die firmen nachher ordentlich im preis drücken zu können. wenn die mängelrügen berechtigt sind, spricht auch nichts dagegen und offensichtlich machen dir diese spielchen auch spass. dein verschleiss an handwerkern dürfte halt auch ziemlich hoch sein. |
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wünsche creatorauch viel vergnügen dabei! und auch viel glück, falls ein handwerker sich nicht für den KSV sondern für das "russische inkassobüro" entscheidet! |
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@baxter + heinzi: NEIN, ich gehe nicht davon aus!!! - der vorwurf ist nicht neu und kommt immer wieder.
ich bin da wahrscheinlich zu naiv, aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass eine firma weiß, was sie macht, nur realistisch anbietet und halt auch das macht, was besprochen oder sogar schriftlich fixiert wurde. dass es in der realität dann anders aussah, hat mich erstmal eigentlich überrascht. nur bin ich halt nicht gewillt, mir den schwachsinn zu meinen lasten widerspruchslos gefallen zu lassen... zum "russischen inkasso": ich hab' neben yoga auch ninjutsu und teakwondo gemacht und gerade mit karate angefangen. wenn das nicht reicht: waffenbesitzkarte plus zubehör gibt's auch. angst behindert immer so sehr... sobald man präsenz und willen zeigt, gewinnt man auch. ist mir gerade vor ein paar wochen mit einem mitbürger mit migrationshintergrund passiert: der hat mir angboten, mir ein paar zähne auszuschlagen... ich hab' ihn freundlich und aufmunternd angelächelt - und weg war er... |