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Welches Bundesland?
Aber es gibt einen Bauwich, in diesem darf er zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen (bauklasse, Ortsbild etc...) bauen wie er will. Das heißt ein Balkon oder Terrasse im OG wirst im genau so wenig verbieten können wie ein Fenster im OG, von dem er ja auch in deinen Garten sehen kann. Meist werden aber die Gärten Südlich oder westlich ausgerichtet. Hast du es anders? |
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Beginnt der Nachbar jetzt mit dem Bauen oder gibt es noch nicht mal eine Baubewilligung?
Wenn es schon eine Baubewilligung gibt, dann solltest du die Pläne ja kennen. Falls nicht, dann beginnt der Nachbar ja noch nicht... Ist das mit dem 12m Abstand zur Straße nur eine Vermutung von dir??? |
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Dem Parzellierungsplan kannst Du Baufluchtlinien (= Mindestabstand des Wohnhauses zur Grundgrenze), Bauklasse (maximale Höhe) und offene oder gekoppelte Bauformen entnehmen. Weiters kannst Du davon ausgehen, dass niemand freiwillig sein Haus so auf dem Grundstück platziert, dass er unnötig große Flächen mit seinem Haus beschattet, sprich: Haus immer möglichst nahe an der nördlichen und/oder östlichen Grundgrenze platzieren, je nach dem, wie das Grundstück und die Zufahrt liegen.
Darüber hinaus: So lange sich der Nachbar im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt, hast Du kein Mitsprache recht - wo käme man da sonst auch hin ... LG, Miss T |
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