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Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun; daher: auf jeden Fall! |
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Ok, hab mir nur Gedanken gemacht, da es ja eine Grundbuchänderung ist und beim Start der Umwidmung nur 1 Eigentümer eingetragen war bzw. den Antrag gestellt hat und im Laufe der Umwidmung (falls es sich zeitlich ausgeht) 2 Eigentümer eingetragen sind.
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@rollercoaster - Ich wär mir nicht sicher, ob die das dann nochmal checken...
Wenn ja, Glück für dich, dann ersparst dir das eintragen lassen |
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Tut mir leid, aber das versteh ich nicht! Kannst das ein bißchen erklären, was da meinst? ||
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Es is eigentlich vollkommen egal...war ein Denkfehler von mir.
Wenn die Umwidmung abgeschlossen ist, wird das ins Grundbuch eingetragen. Wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern, wird das auch ins Grundbuch eingetragen...unabhängig von der Widmungsart. Man spart sich auch nicht die Eintragungsgebühren...man wirds für beide Fälle zahlen müssen. |
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Dass die beiden Grundbuchänderungen separat zu zahlen sind, davon gehe ich schon aus.
Mein nächster Weg ist natürlich zum Notar (leider erst in 2 Wochen wieder im Haus) |
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Unter "Eintragung" im Grundbuch versteht man was anderes "Eigetumsänderung, Belastung, Servitut usw. werden "eingetragen"). Da gibts dann einen "Grundbuchsbeschluss", wo das ersichtlich ist. Nach der Aktualisierung der Flächenwidmung eines Grundstückes gibts garnichts. Wird ganz einfach "übernommen". PS: Tschuldigung für die Wortklauberei, aber manche Begriffe sind halt eindeutig besetzt! |
Da wird nichts im Grundbuch "eingetragen". Die Flächenwidmung im Grundbuch ist nicht aktuell, ist nicht verbindlich und es handelt sich dabei um keine "Eintragung". Das Grundbuch übernimmt halt irgendwann Grundstücksdaten im Zuge von amtswegigen Aktualisierungen. Da ist auch nichts zu zahlen.
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asso. Dann schaut die Sache schon ein wenig anders aus. Naja, danke für den ´Moment. Bin schon mal gespannt auf den Notar. |